Maschinenrichtlinie: der handwerksgerechte Umgang

Maschinenrichtlinie: der handwerksgerechte Umgang


Wer im europäischen Wirtschaftsraum Maschinen oder unvollständige Maschinen auf den Markt bringt, unterliegt der sogenannten Maschinenrichtlinie, die ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung regelt.

Längst keine Seltenheit mehr: Elektrisch betriebene Beschläge im modernen Möbelbau. © TSD/art-pix.com

Das betrifft auch Tischler und Schreiner und ihre Produkte, die nicht ausschließlich durch Muskelkraft bedient werden wie zum Beispiel elektrisch betriebene Möbel. Denn grundsätzlich muss jeder Inverkehrbringer die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Bezug auf die Konstruktion und den Bau seines Produkts gemäß der Maschinenrichtlinie gewährleisten.

Tischler Schreiner Deutschland hat in einer gemeinsamen Aktion mit weiteren Verbänden einen Durchbruch erzielt und erreicht, dass im EU-Leitfaden zur Maschinenrichtlinie die Begriffe "vollständige Maschine" (Kategorie 1) und "unvollständige Maschine" (Kategorie 2) eingeführt wurden.

Der große Vorteil für Tischler und Schreiner liegt nun darin, dass in der Kategorie 1 alle notwendigen Unterlagen und Prüfungen durch den Hersteller beziehungsweise Lieferanten des motorischen Antriebes erstellt und zur Verfügung gestellt werden. Tischler und Schreiner erfüllen dann als Erzeuger des Gesamtprodukts bereits automatisch alle entsprechenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, wenn die Komponenten gemäß der Montageanleitung des Herstellers verbaut wurden. Im Klartext heißt das, wer weiterhin elektrisch betriebene Beschläge von namhaften Herstellern bestimmungsgemäß verbaut, ist auf der sicheren Seite. Denn neben der Klarstellung im Leitfaden konnte Tischler Schreiner Deutschland außerdem erreichen, dass ebendiese Hersteller von Beschlägen ihre elektronisch betriebenen Produkte als vollständige Maschine liefern. Anders sieht es aus, wenn solche Beschläge zweckentfremdet werden, also wenn zum Beispiel der elektrische Schiebetürbeschlag anderweitig verbaut wird und damit eine neue Funktion erhält.

Um die Umsetzung des Leitfadens zur Maschinenrichtlinie zu erleichtern, hat Tischler Schreiner Deutschland eine Handreichung erarbeitet, die für Mitgliedsbetriebe online verfügbar ist.

 

EU-Leitfaden zur Maschinenrichtlinie
TSD-Handreichung

Die Innungsorganisation hat es sich in dieser turbulenten Zeit zur Aufgabe gemacht, die Informationslage zu klären, zu verdichten und alle für die Betriebe des Tischler- und Schreinerhandwerks relevanten Hilfsangebote, Hinweise und Auflagen in einer eigens dafür eingerichteten Übersicht online zusammenzutragen. Die Übersicht wird regelmäßig erweitert und angepasst.

 

FAQs zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Tischler- und Schreinerhandwerk

TSD-Ansprechpartner


Ansprechpartner

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Abteilungsleiter Berufsbildung und Technik

Fachberatungs- und Informationsstelle*

T.   030 308823-30
F.   030 30882379-30
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Kathrin Gottlob
Assistentin Technik und Bildung

T.   030 308823-21
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*Die Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.