Auf der Walz – Die Wanderschaft


Nach Beendigung der Lehrzeit können junge Gesellen und Gesellinnen in Deutschland, aber auch weltweit auf Wanderschaft gehen. Diese sehr traditionelle Art, berufliche Erfahrungen und persönliche Reife zu erlangen, wird durch Zünfte oder Schächte organisiert und betreut.

Wer auf Wanderschaft gehen will, muss einige Voraussetzungen erfüllen, die sich von Schacht zu Schacht unterscheiden. Grundsätzlich gilt meistens: Wandergesellinnen und -gesellen müssen ledig, noch kinderlos und schuldenfrei sein sowie die Gesellenprüfung bestanden haben. In einigen Schächten gilt eine Altersbegrenzung. Die Reisedauer beträgt zumeist drei Jahre und einen Tag. Während dieser Zeit müssen die zünftigen Gesellen einen Abstand von 50 Kilometern im Umkreis zu ihrem Heimatort wahren. Eigene Fahrzeuge und öffentliche Verkehrsmittel dürfen für die Reise nicht genutzt werden, denn das Reisen ist ausschließlich zu Fuß oder per Anhalter erlaubt. Um andere Kontinente zu bereisen, können jedoch Flugzeuge genutzt werden. Weiterführende Informationen finden sich hier.

Die jeweiligen Voraussetzungen und Bedingungen können unterschiedlich sein. Bei allen Fragen rund um die Wanderschaft helfen wir Ihnen gern weiter oder vermitteln Sie an die Ansprechpartner der Zünfte oder Schächte.

Ansprechpartner

Arne Bretschneider
Abteilungsleiter Berufsbildung und Technik

Fachberatungs- und Informationsstelle*

T.   030 308823-30
F.   030 30882379-30
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Kathrin Gottlob
Assistentin Technik und Bildung

T.   030 308823-21
F.   030 30882379-21

*Die Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.