Sachverstand vom Fach


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Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Tischler- und Schreinerhandwerks haben als fachkundige Helfer in der Rechtsprechung eine große Bedeutung. Sie sollen ihr besonderes, durch praktische Erfahrung vertieftes Fachwissen Gerichten, Privatpersonen, Behörden und Organisationen zur Verfügung stellen, um Sachverhalte sicher festzustellen und fachgerecht beurteilen zu können. Sie unterliegen einer kontinuierlichen Fortbildungspflicht, deren Erfüllung von der zuständigen Handwerkskammer überprüft wird.

Fachverbände sind direkt eingebunden
Die Qualität ihrer Arbeit ist in hohem Maße abhängig von ihrer Sachkunde und Befähigung. Die Fachverbände des Tischler- und Schreinerhandwerks tragen dem Rechnung, indem sie vor der Bestellung durch die zuständige Handwerkskammer gehört werden und die Fachkompetenz interessierter Kandidaten prüfen. Geeignete Schulungsangebote sorgen für die grundlegende Qualifikation und stellen Qualität sicher. In Streitfällen vermitteln die Fachverbände den Kontakt zu den offiziell anerkannten und unabhängigen Gutachtern, die sich in ihrem Metier bestens auskennen.

Literaturverzeichnis
für Sachverständige

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Tischler- und Schreinerhandwerks in Ihrer Region finden Sie in der bundeseinheitlichen Sachverständigen-Datenbank des Handwerks.

Ansprechpartner

Arne Bretschneider
Abteilungsleiter Berufsbildung und Technik

Fachberatungs- und Informationsstelle*

T.   030 308823-30
F.   030 30882379-30
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*Die Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.