Schutz vor unberechtigten Zugriffen der SOKA-Bau


Verbands-/Innungsmitglieder sind vor unberechtigten Zugriffen der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) geschützt. Warum das für Sie wichtig ist? Weil viele Handwerker nicht wissen, dass überwiegend am Bau tätige Betriebe, von den für allgemeinverbindlich erklärten Sozialkassen-Tarifverträgen der Baubranche erfasst werden. Der teuren Teilnahme am Umlageverfahren der SOKA-Bau entgeht, wer sich der Tischler-/Schreinerinnung anschließt.

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Die von den Tarifpartnern der Baubranche eingerichtete Zusatzkasse soll die Nachteile der Branche wie Witterungsabhängigkeit und häufige Arbeitgeberwechsel abfedern, indem sie Baubetriebe bei der Ausbildung unterstützt sowie Urlaubs- und Rentenansprüche der Mitarbeiter sichert. Die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge hat zur Folge, dass Betriebe des Tischler- und Schreinerhandwerks von der SOKA-Bau zur Zahlung von Beiträgen (jährlich ca. 20 Prozent der Bruttolohnsumme) verpflichtet wurden, obwohl sie von den Leistungen dieser Einrichtung in keiner Weise profitieren. Dass die Beiträge zudem bis zu vier Jahre rückwirkend eingetrieben werden können, bedroht viele Unternehmen in ihrer Existenz.

Diesem Los entgehen Innungsfachbetriebe dank der Vereinbarung des Bundesverbands Tischler Schreiner Deutschland (TSD) mit den Trägern der SOKA-Bau. Demnach dürfen Tischler- und Schreinerbetriebe von der SOKA-Bau nicht in Anspruch genommen werden, wenn zwei Kriterien erfüllt sind. Zum einen die "Mitgliedschaft": Betriebe können demnach nicht belangt werden, wenn sie mittelbar oder unmittelbar tarifgebundenes Mitglied der Fachverbände sind. Zum anderen geht es um die "Fachlichkeit": Die Betriebe müssen von einem Mantel- oder Rahmentarifvertrag der Tischler-Fachverbände erfasst werden und überwiegend Tischler-/Schreinertätigkeiten ausüben, die nicht zugleich auch als bauliche Tätigkeiten eingestuft werden können.

Vorteil Innungsmitgliedschaft: Fachlichkeit wird vermutet
Wichtig: Dass die Fachlichkeit erfüllt ist, wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Betriebe vor dem 30. Juni 2014 Mitglied einer der bundesweiten Tischler-Organisation angehörigen Innung geworden sind. Sollten sie erst später der Innung beigetreten sein, gilt zwar auch noch die Fachlichkeitsvermutung – die dann allerdings widerlegbar ist. Betriebe, die nach dem Stichtag Innungsmitglied geworden sind, können nur in den Einflussbereich der SOKA-Bau fallen, wenn sie nicht von einem Tischler- oder Schreinermeister geführt werden und zugleich die Quote der im Betrieb beschäftigten Tischler/Schreiner einschließlich der Betriebsinhaber unter 20 Prozent liegt. Treppenbaubetriebe müssen davon abweichend innerhalb von sechs Monaten in einem Kalenderjahr die 50-Prozent-Klausel erfüllen. In Zweifelsfragen muss die SOKA-Bau beweisen, dass in einem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten im Sinne des Sozialkassen-Tarifvertrags verrichtet werden.

Der beschriebene Schutz vor der SOKA-Bau gilt für alle in die Handwerksrolle eingetragenen Tischler- und Schreinerbetriebe (Anlage A Nr. 27 HwO) sowie Montageunternehmen (Einbau von genormten Baufertigteilen, Anlage B Nr. 24 HwO).
Auch vor der seit April 2015 geltenden pauschalen Umlage (900 Euro) für sogenannte Solo-Selbstständige (also Betriebe ohne Lohnsumme) kann die Mitgliedschaft schützen.

Regionale Ansprechpartner der Innungsorganisation

 

Schreiner Baden

Wirtschaftsverband holz- und kunststoffverarbeitendes Handwerk e. V.
Burkheimer Straße 12
79111 Freiburg
Tel.: 0761 15431550
Fax: 0761 15431530
E-Mail: info@schreinerbaden.de
Internet: www.schreinerbaden.de

Landesfachverband Schreinerhandwerk Baden-Württemberg

Danneckerstraße 35
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 164410
Fax: 0711 1644122
E-Mail: info@schreiner-bw.de
Internet: www.schreiner-bw.de

Fachverband Schreinerhandwerk Bayern

Landesinnungsverband des bayerischen Schreinerhandwerks
Fürstenrieder Str. 250
81377 München
Tel.: 089 5458280
Fax: 089 54582827
E-Mail: info@schreiner.de
Internet: www.schreiner.de

Tischler-Innung Berlin

Flurweg 5
12357 Berlin
Tel.: 030 66931525
Fax: 030 66931535
E-Mail: innung@tischler.berlin
Internet: www.tischler.berlin

Fachverband Tischler Brandenburg

Otto-Erich-Str. 11 - 13
14482 Potsdam
Tel.: 0331 719091
Fax: 0331 719092
E-Mail: brandenburg@tischler.de
Internet: www.tischlerhandwerk-brandenburg.de

Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz

Landesinnungsverband für das Tischlerhandwerk im Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz
Auf der Roten Erde 9
34537 Bad Wildungen
Tel.: 05621 791960
Fax: 05621 791989
E-Mail: info@leben-raum-gestaltung.de
Internet: www.leben-raum-gestaltung.de

Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen/Bremen

Landesinnungsverband
Heidering 29
30625 Hannover
Tel.: 0511 6270750
Fax: 0511 62707513
E-Mail: info@tischlernord.de
Internet: www.tischlernord.de

Fachverband Tischler Nord

Landesinnungsverband des Tischlerhandwerks Hamburg/Schleswig-Holstein
Albert-Schweitzer-Ring 10
22045 Hamburg
Tel.: 040 6686540
Fax: 040 66865486
E-Mail: info@tischler-nord.com
Internet: www.tischler-nord.de

Fachverband des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen

Kreuzstraße 108 - 110
44137 Dortmund
Tel.: 0231 9120100
Fax: 0231 91201010
E-Mail: verband@tischler.nrw
Internet: www.tischler.nrw

Wirtschaftsverband Holz und Kunststoff Saar e. V.

Landesinnung für das Schreinerhandwerk Saar
Von der Heydt
66115 Saarbrücken
Tel.: 0681 991810
Fax: 0681 9918131
E-Mail: hkhsaar@schreiner-saar.de
Internet: www.schreiner-saar.de

Tischler Mecklenburg-Vorpommern

Landesinnungsverbands des Tischlerhandwerks
Mönchstraße 48
18439 Stralsund
Tel.: 03831 2037251
Fax: 03831 2037253
E-Mail: info@tischler-mv.de
Internet: www.tischler-mv.de

Fachverband Tischler Sachsen

Landesinnungsverband des Tischlerhandwerks
im Freistaat Sachsen
Oskar-Maune-Straße 2
01156 Dresden
Tel.: 0351 2817851
Fax: 0351 2817850
E-Mail: info@tischler-sachsen.de
Internet: www.tischler-sachsen.de

Tischler Sachsen-Anhalt

Landesinnungsverband des Tischlerhandwerks
Dessauer Straße 8
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel.: 03491 411922
Fax: 03491 411946
E-Mail: info@tischler-sachsen-anhalt.de
Internet: www.tischler-sachsen-anhalt.de

Tischlerverband Thüringen e. V.

Puschkinallee 3
99867 Gotha
Tel.: 03621 364624
Fax: 03621 364626
E-Mail: verband@tischler-thueringen.com
Internet: www.tischler-thueringen.com