Es bleibt widersprüchlich


Trotz intensiver verbandspolitischer Bemühungen soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach dem Willen der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr geändert werden. Die Widersprüche zu anderen Gesetzen und Verordnungen bleiben somit vorerst bestehen. Allerdings wirken sich die Restriktionen nicht sofort auf das Tischler- und Schreinerhandwerk aus.

Die Tischler- und Schreinerbetriebe brauchen Planungssicherheit. © TSD/art-pix.com

Seit Monaten kämpft Tischler Schreiner Deutschland für eine rechtssichere Klarstellung im GEG. "Uns geht es darum, dass unsere Betriebe auch weiterhin ihre Krisenresilienz durch energetische Unabhängigkeit bewahren, indem sie ihre Holzreste, die als Kupplungsprodukte in der Produktion entstehen, energetisch verwerten dürfen," erklärt TSD-Präsident Thomas Radermacher. Dies ist bislang unter strengen Auflagen an die betrieblichen Heizungsanlagen möglich und zudem auch energetisch sinnvoll. Schließlich werden die Reste dort thermisch verwertet, wo sie entstehen – ohne zusätzliche CO2-Emissionen, beispielsweise durch den Abtransport einer kommunalen Abfallentsorgung. Das GEG beschränkt nun diese Möglichkeit, indem es bestimmte Holz- und Holzwerkstoffreste, wie zum Beispiel die Spanplatte, von der energetischen Verwertung ausschließt. "Der Gesetzgeber hatte an dieser Stelle die holzbe- und -verarbeitende Wirtschaft vermutlich schlicht und ergreifend nicht auf dem Schirm", vermutet Radermacher. Schließlich habe man sowohl in der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) als auch in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die erst im Dezember erlassen wurde, entsprechende Formulierungsvorschläge von Tischler Schreiner Deutschland berücksichtigt. Im GEG sei man hingegen in erster Linie auf Wohngebäude fixiert gewesen, deren Heizungsanlagen mit denen im Tischler- und Schreinerhandwerk nicht zu vergleichen seien.

Das sagt das Bundeswirtschaftsministerium
Nach etlichen Gesprächen mit allen Regierungsparteien, mit bau- und handwerkspolitischen Sprechern, mit Abgeordneten und Fachausschüssen hat Tischler Schreiner Deutschland Mitte Februar noch einmal direkt im Bundeswirtschaftsministerium nachgefasst und folgende Kernaussagen erhalten: 

  1. Es ist nicht geplant, dass die Bundesregierung das GEG in dieser Legislaturperiode noch einmal anpasst.
  2. Für Heizungsanlagen zur Verbrennung von fester Biomasse, die vor dem 1. Januar 2024 errichtet worden sind, besteht Bestandsschutz, und sie können unter den Auflagen der 1. BImSchV weiterbetrieben und repariert werden.
  3. Heizungsanlagen zur Verbrennung von fester Biomasse, die in bestehenden Gebäuden erneuert werden sollen, können noch bis zum 30. Juni 2026 ohne Einzelnachweis getauscht werden. Allerdings ist seit dem 1. Januar 2024 ein Gespräch, beispielsweise mit einem Gebäudeenergieberater, Vorschrift.
  4. Heizungsanlagen zur Verbrennung von fester Biomasse in Neubauten und solche, die nach dem 30. Juni 2026 in Bestandsgebäuden getauscht werden, dürfen nur über einen sogenannten Einzelnachweis betrieben werden. Dabei muss der Betreiber einmalig nachweisen, dass seine Brennstoffe höchstens zu 35 Prozent aus Holzwerkstoffen sowie gestrichenen und lackierten Holzresten bestehen.

Weiteres Vorgehen
"Die Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums verschaffen uns Zeit", erklärt TSD-Hauptgeschäftsführerin Dr. Katharina Gamillscheg, "ändern aber nichts an der Tatsache, dass wir weiterhin eine eindeutige Klarstellung im GEG anstreben." Inwiefern die Bundesregierung ihre Absicht, das GEG vorerst nicht mehr zu ändern, durchhalten kann, wird sich zeigen. Denn auch vonseiten der EU-Gesetzgebung geraten die nationalen Regelungen unter Druck. Verantwortlich ist dafür die angekündigte EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie, die unter anderem in einigen Bereichen strengere Fristen vorsieht. "Für das Tischler- und Schreinerhandwerk entsteht dadurch allerdings auch eine Chance, die Regelung aus dem BEG ins GEG zu übernehmen", sagt Gamillscheg. "Die Tischler- und Schreinerbetriebe brauchen Planungssicherheit für ihre Feuerungsanlagen."

Hintergrund
Das novellierte Gebäudeenergiegesetz ist am 1. Januar 2024 nach einem mehr als holprigen Gesetzgebungsprozess in Kraft getreten. So war unter anderem die übliche Verbändeanhörung, also die Möglichkeit für Verbände, den Referentenentwurf des Gesetzes zu bewerten und auf Unstimmigkeiten hinzuweisen, mit lediglich 14 Tagen über Ostern 2023 denkbar knapp ausgefallen. Tischler Schreiner Deutschland hatte seinerzeit dennoch früh die Gelegenheit genutzt und auf die Widersprüche zu bestehendem Recht hingewiesen. In zahlreichen Gesprächen, die in den vergangenen zehn Monaten über alle Regierungsparteien hinweg und auf unterschiedlichsten Ebenen geführt wurden, hat die Innungsorganisation breite Zustimmung und Verständnis für ihr Anliegen erfahren – nur am Ergebnis änderte dies nichts. Nach aktuellem Stand bleiben mittel- bis langfristig allein im Tischler- und Schreinerhandwerk über 30.000 Betriebe betroffen, von denen laut Umfrage etwa 75 Prozent ihre Holzreste thermisch verwerten.

Berlin, 13. März 2024


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