Jetzt die Schwächen ausbügeln


Am vergangenen Freitag wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ohne weitere Änderungen in seiner Fassung vom 30. Juni im Bundestag verabschiedet. Damit tritt es 2024 in Kraft. Vorab bedarf es aus Sicht des Tischler- und Schreinerhandwerks allerdings noch weiterer Klar- und Richtigstellungen.

In seiner aktuellen Fassung schränkt das GEG in Sachen Holzresteverwertung die Betriebsabläufe massiv ein. © TSD/art-pix.com

Dazu eine Stellungnahme von TSD-Präsident Thomas Radermacher: "Der monatelange Streit um das Gebäudeenergiegesetz hat zu großer Verunsicherung bei den Betrieben und Verbrauchern geführt. Das ist Gift für die Nachfrage im Neubau und in der energetischen Sanierung. So gesehen ist die Verabschiedung ein Schritt in die richtige Richtung. Richtungsweisend ist dieser Schritt allerdings nur, wenn jetzt in aller Sachlichkeit die noch bestehenden Schwächen des Gesetzes ausgebügelt werden. So ist das Heizen mit Biomasse, wie zum Beispiel Holz, im Neubau gut für zukünftige Werkstattplanungen. Im Wohnungsneubau hingegen kann es zu Fehlanreizen kommen, wenn gleichzeitig auf hohe Dämmstandards verzichtet wird. Einer Klar- und Richtigstellung bedürfen auch die Widersprüche des GEG zur ersten Durchführungsverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Denn mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz wurde auch ein Brennstoffpassus beschlossen, der die energetische Holzresteverwertung in den Betrieben des Tischler- und Schreinerhandwerks de facto unmöglich macht und damit die energetische Unabhängigkeit von etwa 75 Prozent unserer Unternehmen ad absurdum führt. Und das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein."

Berlin, 12. September 2023


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