Mängelhaftung: Schlupflöcher schließen


Am 1. Januar 2018 ist die Reform der Mängelhaftung in Kraft getreten. Wenn Handwerker einen Werkvertrag mit Verbrauchern geschlossen und die für den Auftrag verwendeten Materialien selbst eingekauft haben, haftet im Gewährleistungsfall der Lieferant sowohl für die Materialkosten als auch für die Aus- und Wiedereinbaukosten.

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Klingt einfach, oder? "Ist es aber nur, wenn sich Tischler und Schreiner auch gegen unfaire Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Wehr setzen", erklärt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner. So hatte der Gesetzgeber – entgegen der Empfehlung von Tischler Schreiner Deutschland – darauf verzichtet, die neuen Regeln AGB-fest zu gestalten, und damit zugelassen, dass Lieferanten die Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen können. Die Innungsorganisation reagierte umgehend und passte zum Jahreswechsel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tischler- und Schreinerbetriebe an. "Mit dieser Maßnahme bietet die kleinste 'Rechtsschutzversicherung' der Branche, unseren Mitgliedern wieder die nötige Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr", präzisiert Paukner.

Initiative "Fairer Handwerkspartner" – auch der GD Holz unterstützt die Aktion
Doch damit nicht genug. Mit der Initiative "Fairer Handwerkspartner" geht die Innungsorganisation noch einen Schritt weiter und fragt bei Herstellern und Lieferanten direkt nach. Faire Handwerkspartner sind demnach Unternehmen, die auf die ungerechte Abänderung der gesetzlichen Vorschrift in ihren AGB verzichten. Während sich immer mehr Unternehmen zu der Initiative bekennen, erhält Tischler Schreiner Deutschland prominenten Beistand.

So unterstützt auch der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e. V. (GD Holz) das Gewerk und hat seine Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Holzhandel (ALZ) der Gesetzeslage angepasst. Damit empfiehlt der GD Holz seinen Mitgliedsunternehmen, die angepasste Haftung zu übernehmen und nur rechtlich belastbare Regelungen gegenüber den Handwerkskunden zu verwenden. "Die Positionierung des GD Holz, aber auch die anderen Rückmeldungen signalisieren uns, dass viele Unternehmen an einer vernünftigen Lösung interessiert sind und den Rechtsrahmen nicht unnötig strapazieren wollen", erklärt Paukner. "Wenn die Betriebe außerdem entsprechend angepasste AGB nutzen, sind sie grundsätzlich auf der sicheren Seite."

Die aktualisierten AGB von Tischler Schreiner Deutschland können im TSD-Onlineshop in der Rubrik "Betriebsausstattung" bestellt werden.

Berlin, 4. Mai 2018

Initiative "Fairer Handwerkspartner"

In der Übersicht werden Unternehmen aus dem Hersteller-, Zulieferer- oder Dienstleistungssektor des Tischler- und Schreinerhandwerks aufgeführt, die gegenüber der Innungsorganisation erklärt haben, dass sie im Zuge der Reform des Mängelgewährleistungsrechts auf eine Änderung der gesetzlichen Vorschrift im B2B-Bereich durch AGB verzichten werden. Sie erfüllen damit die Kriterien der Initiative "Fairer Handwerkspartner".


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