Nur ein Teilerfolg bei der Berufsvalidierung


Mitte Juni hat der Deutsche Bundestag nach zweiter und dritter Lesung das Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) beschlossen. Zuvor hatten sich bereits alle Fraktionen für die Einführung einer gesetzlich geregelten Validierung von Berufserfahrung ausgesprochen und darüber hinaus eine der zentralen Forderungen des Handwerks unterstützt, mit dem Gesetz auch die dringend erforderliche Altersgrenze von 25 Jahren einzuführen.

Tischler Schreiner Deutschland wird die Umsetzung der Berufsvalidierung in der Praxis genau beobachten. © TSD/art-pix.com

"Dass sich die Fraktionen nach der ersten Lesung hinter die Fachexpertise des Handwerks stellten und einhellig die Einführung einer Altersgrenze von 25 Jahren forderten, konnten wir noch als Teilerfolg verbuchen", kommentiert TSD-Hauptgeschäftsführerin Dr. Katharina Gamillscheg die Entwicklungen. Denn vor allem ohne diese wichtige Präzisierung wäre die Validierung ein Parallelsystem zur dualen Ausbildung geworden, was Tischler Schreiner Deutschland in aller Schärfe ablehnte. Schließlich solle das Gesetz "zusätzliche Möglichkeiten schaffen, aber nicht unser in aller Welt hoch angesehenes Ausbildungssystem aushöhlen", erklärte TSD-Präsident Thomas Radermacher im Mai.

Es bleibt bei diesem Teilerfolg
Weitere Zugeständnisse machten die Abgeordneten hingegen nicht. So bleibt eine andere wichtige Forderung des Handwerks unerfüllt. Denn bereits das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit soll dem Gesetzentwurf zufolge ausreichen, um den Weg für eine vollständige Validierung frei zu machen. Gefordert war stattdessen das 2,5-fache. "Das mag auf den ersten Blick ein langer Zeitraum sein," sagt Arne Bretschneider, Abteilungsleiter Berufsbildung und Technik im Bundesinnungsverband des Tischler- und Schreinerhandwerks. "Doch mit der erfolgreichen und vollständigen Validierung geht auch ein staatliches Zertifikat einher, das dieselben Aufstiegsmöglichkeiten wie die Gesellenprüfung eröffnet. Dieses beruht allerdings ausschließlich auf Berufserfahrung und einer praktischen Prüfung."

Ein weiterer Kritikpunkt betraf die sehr kurze Frist bis zum geplanten Inkrafttreten des BVaDiG. Denn bereits am 1. Januar 2025 sollen die neuen Regeln gelten. Auch hierfür hatte das Handwerk im Vorfeld einen Vorschlag gemacht und sich für eine Verschiebung auf den 1. Januar 2026 eingesetzt. Zwar muss das Gesetzgebungsverfahren nach dem Bundestagsbeschluss noch den Bundesrat passieren, doch angesichts der breiten Zustimmung aller Fraktionen werden kaum weitere Verzögerungen erwartet. "Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber den berechtigten und vor allem gewerkeübergreifenden Bedenken im Handwerk so wenig Rechnung getragen hat", erklärt Dr. Gamillscheg. So bleibt das BVaDiG weiter ein Gesetz, das mit der dualen Ausbildung in Konkurrenz steht und dessen Umsetzung in der Praxis genau beobachtet werden muss.

Hintergrund
Mit dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz plant das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Einführung eines Validierungsverfahrens, bei dem die reine berufliche Praxis die Möglichkeit bieten soll, sich einem Validierungsverfahren zu unterziehen, nach dessen erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat erteilt werden kann, das die volle Handlungsfähigkeit feststellt und mit dem Abschluss einer regulären Berufsausbildung vergleichbar ist. Tischler Schreiner Deutschland hatte im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wiederholt Stellung bezogen und unter anderem mit Erfolg die fehlende Altersgrenze scharf kritisiert.

8. Juli 2024

Ansprechpartner

Arne Bretschneider
Abteilungsleiter Berufsbildung und Technik

Fachberatungs- und Informationsstelle*

T.   030 308823-30
F.   030 30882379-30
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*Die Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.