Auf Bewährtem aufbauen


Am 10. Februar hat das Bundeskabinett den Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften verabschiedet und damit das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eröffnet.

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Zuletzt hatte eine Novellierung der Handwerksordnung (HwO)* vor gut einem Jahr Schlagzeilen gemacht. Damals war das vierte Gesetz zur Änderung der HwO in Kraft getreten und mit ihr die Rückvermeisterung von zwölf damals zulassungsfreien Handwerken rechtskräftig geworden. Diesem Pro für den Meisterbrief waren mehrere Jahre der Evaluation, des Argumentierens und Diskutierens vorausgegangen. Und am Ende hatte man sich auch an Erfolgsgeschichten wie der des Tischler- und Schreinerhandwerks orientiert, um die Qualifikationsstruktur der Wirtschaftsmacht von nebenan nachhaltig zu stärken.

2021 steht bereits die nächste Änderung dieses wichtigen Grundlagengesetzes für das Handwerk an und dieses Mal geht es hauptsächlich um diverse Anpassungen, die allesamt weit weniger Strahlkraft als die Debatte um die Rückvermeisterung besitzen. Dabei wäre der Vorschlag zur Änderung der Tarifzuständigkeiten, der es zwar in den Referentenentwurf, aber richtigerweise nicht in das Gesetzgebungsverfahren geschafft hat, durchaus geeignet gewesen, den handwerklichen Strukturen einen erheblichen Schaden zuzufügen. Dass es dazu nicht kam, ist vor allem ein Verdienst der Arbeitgeberverbände wie Tischler Schreiner Deutschland, die mit massiven Einsprüchen reagierten. Stattdessen bleibt die klare und seit vielen Jahren erfolgreiche Tarifverhandlungsstruktur bestehen, wonach primär Landes- beziehungsweise Bundesinnungsverbände zum Tarifabschluss berechtigt sind.

Verbesserungen im Bildungsbereich
In das Gesetzgebungsverfahren geschafft haben es dagegen auch zwei Punkte, die Tischler Schreiner Deutschland nahezu vollständig begrüßt. Zum einen sollen Meisterprüfungsausschüsse bald Prüfungsdelegationen benennen dürfen, deren Teilnehmer nicht zwingend aus dem Ausschuss stammen müssen. Damit können bei Personalengpässen auch kurzfristig gleich qualifizierte Dritte hinzugezogen werden – ein Modell, das sich in den Gesellprüfungsausschüssen bereits seit 2020 bewährt. Zum anderen soll mit der Gesetzesänderung eine einjährige Gesellenzeit vor der Meisterprüfung für zweijährige Ausbildungsberufe eingeführt werden. Konsequent wäre aus Sicht von Tischler Schreiner Deutschland allerdings eine zweijährige Gesellenzeit für alle Ausbildungsberufe. Wolfgang Pflücke, der im TSD-Präsidium für Ausbildungsfragen zuständig ist, erklärt den pragmatischen Ansatz: "Die Erfahrung zeigt uns, um den hohen Anforderungen an die Meisterausbildung gerecht zu werden, ist unser Führungsnachwuchs nach zwei Jahren deutlich besser vorbereitet."

Nach derzeitigem Zeitplan soll der Entwurf in zweiter und dritter Lesung am 6. und 7. Mai im Deutschen Bundestag beraten werden. Die zweite und abschließende Beratung im Bundesrat soll dann am 28. Mai 2021 erfolgen. Mit den üblichen Zeiten für die Ausfertigung und Bekanntmachung ist mit einem Inkrafttreten der HwO-Änderungen im Sommer zu rechnen.


Die Innungsorganisation hat es sich in dieser turbulenten Zeit zur Aufgabe gemacht, die Informationslage zu klären, zu verdichten und alle für die Betriebe des Tischler- und Schreinerhandwerks relevanten Hilfsangebote, Hinweise und Auflagen in einer eigens dafür eingerichteten Übersicht online zusammenzutragen.

FAQs zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Tischler- und Schreinerhandwerk

TSD-Ansprechpartner


*Die Handwerksordnung (HwO) ist die einheitliche gesetzliche Grundlage für die Ausübung des Handwerks sowie das dazugehörige Ausbildungs-, Fortbildungs- und Prüfungswesen. Durch die HwO werden auch grundlegende Aspekte wie die handwerkliche Selbstverwaltung geregelt.

Ansprechpartner

Dr. Katharina Gamillscheg
Hauptgeschäftsführerin

T.   030 308823-10
F.   030 308823-12
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Daniela Schröder
Assistentin der Hauptgeschäftsführung

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