Beim Arbeitsschutz gut aufgestellt


Markus Köster engagiert sich ehrenamtlich für das Tischler- und Schreinerhandwerk. Sein Spezialgebiet ist der Arbeitsschutz und als Vertreter in den Gremien der Berufsgenossenschaft erlebt er seit einigen Jahren, dass die Fragestellungen immer komplexer werden und das Erreichen handwerksgerechter Lösungen zunehmend mehr Aufklärungsarbeit erfordert.

Markus Köster: Betriebsinhaber, Diplom-Ingenieur und Vorstandsmitglied bei der BGHM © privat

Aus diesem Grund hat er sich auch für die Initiative des nordrhein-westfälischen Landesverbandes starkgemacht, beim Bundesverband den TSD-Koordinierungskreis Arbeitsschutz zu etablieren: "Mir ist wichtig, dass die verschiedenen Arbeitsebenen bei Bundes- und Landesverbänden gut vernetzt sind und Ressourcen bündeln. Viele Themen, die vom Hauptamt bearbeitet werden, tauchen zu den unterschiedlichsten Zeitpunkten bei den in der Regel ehrenamtlichen Vertretern in den BG-Gremien wieder auf", erklärt Köster die Notwendigkeit. Darauf müsse man vorbereitet sein. Außerdem würden immer mehr Themen, die früher branchenspezifisch geregelt wurden, zunehmend übergreifend und zentral zusammengefasst. "Ein gutes Beispiel sind die Regelungen zu Gefahrstoffen im Betrieb", sagt Köster. "Wir erleben, dass immer mehr durch Verordnungen des Gesetzgebers vorbestimmt wird und die Berufsgenossenschaften dann ein übergeordnetes gemeinsames Regelwerk schaffen. Das erschwert den Verbänden die Eingriffsmöglichkeiten." Hier wünscht sich der Branchenfachmann, dass seltener die industrielle Position eingenommen wird und wieder mehr handwerksgerechte Lösungen im Vordergrund stehen. Schließlich könne es nicht sein, dass ein Airless-Handspritzgerät arbeitsschutztechnisch wie eine hochkomplexe Lackierstraße behandelt wird. Köster weiß aber auch: "Dazu ist einiges an Aufklärungsarbeit notwendig." Und eben dafür ist der TSD-Koordinierungskreis eingerichtet worden, der sich darüber hinaus aktuell mit zwei brisanten Themen auseinandersetzt:

Dauerthema Holzstaub
In Sachen Holzstaub geht es derzeit um die Übernahme des nun auf deutsches Niveau abgesenkten EU-Holzstaubgrenzwertes in das deutsche Gefahrstoffrecht. Präzise bedeutet das, der EU-Grenzwert (BOELV) wird als AGW (E) 28 formal in deutsches Recht übernommen. Im Sozialkonsens gilt es dabei, in der TRGS 553 Holzstaub Lösungen für die Maschinen und Tätigkeiten zu finden, die hinsichtlich des Holzstaubgrenzwertes zwischen 2 mg/m³ und 5 mg/m³ liegen. Diese waren in der Vergangenheit vor dem Hintergrund des europäischen Grenzwertes unproblematisch. Durch die nachträgliche Absenkung des EU-Grenzwertes von 5 mg/m³ auf 3 mg/m³ und letztendlich auf 2 mg/m³ sah der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) allerdings Handlungsbedarf.

 

Aufklärungsarbeit beim Thema Asbest
Obwohl Asbest seit Oktober 1993 in Deutschland verboten ist, können Hausbesitzer und Handwerker in älteren Gebäuden immer noch auf asbesthaltige Produkte stoßen. Neu ist in diesem Zusammenhang die Erkenntnis, dass Asbest auch in Bodenbelägen und den darunter befindlichen Klebern sowie in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern verbaut wurde. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat Ende letzten Jahres dazu verbindliche neue Regeln aufgestellt. Hier kommt noch einiges an Aufklärungsarbeit auf die Innungsorganisation zu. Neben den arbeitsschutztechnischen Maßnahmen setzt der Umgang mit Asbest zwingend entsprechende Qualifikationen voraus. Im Handwerk wird dabei in erster Linie der Unternehmer als verantwortliche Person gefordert sein, da er beispielsweise einen Lehrgang zum Erwerb der besonderen Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest zu absolvieren hat und für entsprechende Grundkenntnisse bei den Mitarbeitern sorgen muss. Passende Lehrgangskonzepte werden aktuell im Auftrag des Bundesinnungsverbandes ausgearbeitet und zeitnah zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus steht mit dem Thema auch die Neufassung der TRGS 519 Asbest im Raum. Diskutiert wird aktuell unter anderem, wie emissionsarme Verfahren definiert und beschrieben werden können. Außerdem müssen für klassische Tätigkeiten wie Stemmarbeiten beim Tausch von Fenstern und Innentüren oder die Erneuerung von Treppen praktikable Lösungen gefunden werden. Die Innungsorganisation wird dafür Verfahren in die TRGS 519 einbringen, was nur in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften – insbesondere der federführenden BG Bau – möglich ist. In der für das Tischler- und Schreinerhandwerk zuständigen BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall) wurde dazu eigens ein Spiegelgremium eingerichtet.


Die Innungsorganisation hat es sich in dieser turbulenten Zeit zur Aufgabe gemacht, die Informationslage zu klären, zu verdichten und sämtliche für die Betriebe des Tischler- und Schreinerhandwerks relevanten Hilfsangebote, Hinweise und Auflagen in einer eigens dafür eingerichteten Übersicht online zusammenzutragen.

FAQs zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Tischler- und Schreinerhandwerk

TSD-Ansprechpartner


Ansprechpartner

Ralf Spiekers
Abteilungsleiter Technik, Normung und Arbeitssicherheit

Fachberatungs- und Informationsstelle*

T.   030 308823-20
F.   030 30882379-20
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Assistentin Technik und Bildung

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