Technik und Normung


Die Technik des Tischler- und Schreinerberufes ist weit gefasst. Sie berührt neben der Holzbe- und -verarbeitung auch Fragen der richtigen Anlagentechnik, der Anwendung von Normen und Technischen Regeln und die Vorschriften von Gesetzen und Verordnungen. Eine besondere Rolle spielt der Arbeitsschutz.

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Tischler Schreiner Deutschland setzt sich in diesen Bereichen mit gezielter Lobby- und Gremienarbeit für die Interessen der Tischler und Schreiner ein. Kontinuierlich informiert der Bundesinnungsverband seine Mitglieder, Landesfachverbände sowie Innungen und Betriebe über aktuelle Entwicklungen. Fachartikel beleuchten Hintergründe und Details. Der Bundes­innungsverband erfüllt damit eine übergreifende, an den technischen Grundlagen des Gewerks orientierte Funktion. Auf dieser Basis übernehmen seine Landesverbände die konkrete Betreuung der Innungen und Betriebe, indem sie unter anderem individuelle Beratung und Seminare anbieten.

 

Normen und Technische Regeln


Die Erarbeitung von Normen und Technischen Regeln fachlich zu begleiten, ist eine der Kernaufgaben des Bundesinnungsverbandes. Im Interesse der Tischler und Schreiner setzt er sich dafür ein, dass sie aufeinander abgestimmt werden und die Besonderheiten handwerklicher Produkte und handwerklicher Fertigung berücksichtigen.

Normen sind im Konsens zusammengetragenes Branchen-Wissen. Einschlägige Experten erarbeiten sie gemeinsam mit einem Normungs-Institut. Am Ende dieses Prozesses werden die Normen veröffentlicht. In der Regel haben sie keine Gesetzeskraft. In vielen Fällen spiegeln sie jedoch den anerkannten Stand der Technik, der für ein Produkt geschuldet ist. Das heißt, sie beschreiben die technische Richtigkeit des Produkts. Damit sind Normen eine Grundlage für die Fertigung. Sie werden kontinuierlich überarbeitet.

 

Es gibt nationale Normen (DIN), europäische Normen (DIN EN) und internationale Normen (DIN EN ISO). Immer wieder stehen Normen in der Kritik, da sie nicht jede neue Entwicklung und jeden Sonderfall beschreiben. Auf der anderen Seite bieten sie ein hohes Maß an Handlungssicherheit: Sowohl Kunde als auch Produzent können sich bei der Produktausführung auf sie berufen.

 

Auch Technische Regeln definieren den Stand der Technik. Im Unterschied zu Normen werden sie ohne Beteiligung eines Normungsinstituts von den so genannten Verkehrskreisen erarbeitet und veröffentlicht. Darunter fallen branchenspezifische Fachinstitutionen, Verbände oder auch Hersteller-Gemeinschaften.

 

Daneben gibt es spezielle Technische Regeln, die vom Gesetzgeber eingeführt werden. Die obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer geben sie öffentlich bekannt; die jeweiligen Bauordnungen schreiben sie gesetzlich vor. Meistens handelt es sich dabei um spezielle Normen. Auf diese Weise können jedoch auch Technische Regeln der Verkehrskreise im Baurecht verankert und damit Gesetz werden.

 

Die wichtigsten Normbücher und Technischen Regeln vertreibt der Bundesinnungsverband über sein Tochterunternehmen, die TSD Service + Produkt GmbH.

 

Nationale Normen


Nationale Normen werden beim Deutschen Institut für Normung (DIN) erarbeitet. Das DIN ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Unter seinem Dach sind eigenständige Normausschüsse installiert. Sie sind auf Fachthemen spezialisiert, entwickeln und begleiten die zugehörigen Normen. Tischler Schreiner Deutschland ist als Bundesinnungsverband in den Normausschüssen vertreten, die klassische Tischlerprodukte wie Möbel, Fenster oder Treppen erfassen. Dies sind:

  • Normausschuss Holz und Möbel (NHM)
  • Normausschuss Bauwesen (NABau)
  • Normausschuss Maschinen und Arbeitssicherheit (NAM)
  • Normausschuss Beschichtungsstoffe und Beschichtungen (NAB)

Europäische Normen und Zulassungen


Europäische Normen werden vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) erarbeitet. Erscheinen europäische Normen, werden die entsprechenden nationalen Normen zurückgezogen. Man unterscheidet zwischen nicht-harmonisierten und harmonisierten europäischen Normen. Nicht-harmonisierte Normen haben die gleiche Funktion wie nationale Normen: Sie beschreiben mögliche Ausführungsarten der Produkte; manche spiegeln auch den europäischen Stand der Technik.

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Harmonisierte Normen dienen der Verbesserung des EU-Binnenmarktes. Sie führen zur CE-Kennzeichnung von Produkten. Für das Tischlerhandwerk sind die harmonisierten Normen für Bauprodukte wie Fenster, Außen- und Innentüren, Treppen und Fassaden von Bedeutung. Tischler Schreiner Deutschland setzt sich dafür ein, die inhaltliche Gestaltung dieser Produktnormen für Tischler praktikabel zu machen. Das Ziel sind handwerksgerechte Lösungen. Die harmonisierten Normen schreiben vor, dass die Hersteller im Rahmen der CE-Kennzeichnung zu bestimmten Eigenschaften ihrer Bauprodukte Angaben machen. Mindest-Leistungswerte müssen jedoch nicht immer erreicht werden. Das CE-Zeichen ist also kein Qualitätszeichen. Es dient vielmehr dazu, die Bauprodukte europaweit handelbar zu machen. Damit sie tatsächlich verwendet werden können, müssen sie die national geforderten Gesetze erfüllen. In Deutschland sind diese im Baurecht verankert.

Neben den harmonisierten Normen des CEN kann auch ein Zulassungsverfahren zur CE-Kennzeichnung führen. Auch hier geht es um die Überprüfung der wesentlichen Eigenschaften des Bauprodukts. Zuständig ist die Europäische Organisation für Technische Zulassungen (EOTA). Nicht alle Bauprodukte müssen mit dem CE-Zeichen versehen werden. Bei einigen ist das Normverfahren noch nicht abgeschlossen, für andere ist das CE-Zeichen nicht vorgesehen. Aufschluss über die Kennzeichnungspflicht gibt die aktuell gültige Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Sie nennt die betreffenden Zulassungen und Normen.

Wichtige Fachschriften


Viele, oft grundlegende Schriften im Normwesen des Tischler- und Schreinerhandwerks sind unter Mitwirkung von Tischler Schreiner Deutschland entstanden.

Bei einigen Veröffentlichungen war der Bundesinnungsverband federführend, etwa bei den DIN-Normen für das Tischler- und Schreinerhandwerk (Band 3) oder dem Regelwerk Handwerkliche Holztreppen. Auch an der Entwicklung der beiden Bände Produktnormen für die Holzwirtschaft 1 und Produktnormen für die Holzwirtschaft 2 war der Bundesinnungsverband beteiligt. Dasselbe gilt für den "Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Hautüren" und die "Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren". Außerdem hat Tischler Schreiner Deutschland Merkblätter zum Knarren von Holztreppen herausgegeben und zur Ausführung von einbruchhemmenden WK2-Fenstern.

Gesetze und Verordnungen


Gesetze und Verordnungen zitieren oft Normen und Technische Regeln oder verweisen auf sie. Zwei für das Tischler- und Schreinerhandwerk wichtige Bereiche sind das Baurecht und der Umweltschutz. Hier engagiert sich Tischler Schreiner Deutschland als Bundes­innungsverband mit Lobby- und Gremienarbeit, damit die handwerkliche Fertigung angemessen berücksichtigt wird. 

Baurecht im Tischler- und Schreinerhandwerk


Innerhalb Europas schreibt die EU-Bauproduktenrichtlinie (BPR) die wesentlichen Anforderungen für Bauprodukte vor. In Deutschland ist sie durch das Bauproduktengesetz (BauPG) umgesetzt. Bauregellisten, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegeben werden, konkretisieren das BauPG. Sie erfassen die Bauprodukte, verweisen auf die geltenden Normen und beschreiben damit, wie der Brauchbarkeitsnachweis für ein Produkt geführt werden kann.

Die Bundesländer entscheiden dann, welche Eigenschaften ein Bauprodukt erfüllen muss, damit es innerhalb der Landesgrenzen tatsächlich verwendet werden darf. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung. Daneben müssen Tischler und Schreiner die gesetzlichen Vertragsgrundlagen im Bauwesen beachten. Bei privaten Aufträgen ist in der Regel das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Vertragsbasis. Es kann aber auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart werden.

Bei Aufträgen der öffentlichen Hand ist die VOB generell die Grundlage. Der Teil A der VOB umfasst die Phase vor Vertragsabschluss, also vor Ausschreibung und Vergabe. Der Teil B führt die Allgemeinen Vertragsbedingungen auf, Teil C nennt die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV). Diese Vertragsbedingungen sind gewerkspezifisch und werden als DIN-Norm veröffentlicht. Damit kommt ihnen eine zentrale Bedeutung zu. Tischler Schreiner Deutschland setzt sich als Bundes­innungsverband dafür ein, dass die für Tischler und Schreiner relevanten ATV kontinuierlich aktualisiert und präzisiert werden.

Dies betrifft in erster Linie die ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten. Beim Holztreppenbau ist die ATV DIN 18334 Zimmerer- und Holzbauarbeiten relevant. Weitere Tischlerarbeiten sind im Bereich Trockenbau (ATV DIN 18340) und anderen Normen geregelt. Bei Ausschreibungen von Fenstern können diese allgemeinen Vorschriften durch Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) ergänzt werden. Die ZTV bieten die Möglichkeit, die Vorgaben für die Eigenschaften und den Einbau des gewünschten Fensters zu präzisieren.

Umweltschutz im Tischler- und Schreinerhandwerk


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Tischler und Schreiner arbeiten traditionell überwiegend mit dem natürlichen Rohstoff Holz. Sie haben so einen unmittelbaren Bezug zur Umwelt und zum Umweltschutz-Gedanken. Einige Betriebe haben sich sogar in Umweltgemeinschaften zusammengeschlossen. Sie verpflichten sich, nur Holz aus nachhaltigem Anbau und schadstoffarme Materialien zu verwenden. Abfall wird umweltschonend entsorgt. Tischler Schreiner Deutschland begleitet die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen im Bereich des Umweltschutzes. Das Fachwissen seiner Experten soll dazu beitragen, dass sowohl dem Umweltgedanken als auch den Interessen der Tischler und Schreiner Rechnung getragen wird. Im Fokus von Tischler Schreiner Deutschland stehen unter anderem die Altholzverordnung und die Decopaint-Richtlinie.

Arbeitsschutz im Tischler- und Schreinerhandwerk


Die Inhaber von Tischler- und Schreinereien tragen wie alle Unternehmer per Gesetz die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb. Dieser Auflage können sie auf verschiedenen Wegen nachkommen: Sie können eine Sicherheitsfachkraft bestellen oder selbst ausbilden. Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten ist es freigestellt, sich alternativ für das so genannte Unternehmer-Modell zu entscheiden.

Das Unternehmer-Modell beruht auf der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV A2). Grundgedanke ist es, den Unternehmer durch Schulung in die Lage zu versetzen, den Sicherheits- und arbeitsmedizinischen Bedarf in seinem Betrieb selbst festzustellen. Erkennt er diesen, zieht er eine Sicherheitsfachkraft oder einen Betriebsarzt hinzu. Die fachliche Begleitung der aktuellen Entwicklungen im Arbeitsschutz gehört zu den zentralen Aufgaben von Tischler Schreiner Deutschland. Unter anderem hat sich der Bundes­innungsverband stark in die BGV A2 eingebracht.

Die Partner des Bundes­innungsverbandes im Bereich Arbeitsschutz sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und die jeweiligen Fachorganisationen. Die wesentlichen übergeordneten Rechtsvorschriften sind das Arbeitsschutzgesetz und die Gefahrstoffverordnung. Die Gefahrstoffverordnung wird unter anderem durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) begleitet.

Aus­schuss für Gefahr­stoffe


Der Aus­schuss für Gefahr­stoffe (AGS), das höchste Arbeits­schutz­gremium, ist auf Bundes­ebene ange­siedelt und berät das zustän­dige Bundes­minis­terium für Arbeit und Sozia­les in Sachen Gefahr­stoffe. Er besteht aus Ver­tretern der Arbeit­geber- und Arbeit­nehmer­seite, der For­schung sowie der Arbeits­schutz­organi­sationen. Der AGS konkretisiert die Gefahr­stoff­verordnung und erarbeitet Hilfen für die Praxis in Form von Tech­nischen Regeln zu Gefahr­stoffen. Tischler Schreiner Deutschland bringt seine Fach­kompe­tenz hier insbesondere zu den hand­werks­spezifischen Anwendungen des Gefahr­stoffrechts ein.

Der AGS hat drei Unterausschüsse, die wiederum aus verschiedenen Arbeitskreisen bestehen. In diesen Arbeitskreisen engagiert sich Tischler Schreiner Deutschland bei der Erarbeitung von Checklisten zu bestimmten Arbeitsbereichen. Diese Checklisten bieten Handwerksbetrieben die Möglichkeit, im jeweiligen Bereich kostengünstig eine Gesundheitsbewertung in ihrem Unternehmen vorzunehmen. Erfüllt der Betrieb die in der Liste aufgeführten Anforderungen, kann er davon ausgehen, dass er auch die Gefahrstoffverordnung einhält. Für die Anforderungen in der Checkliste trägt der AGS die rechtliche Verantwortung.

Im Interesse des Tischler- und Schreinerhandwerks hat der Bundes­innungsverband Checklisten zu den Bereichen Holzstaub und Spritzlackieren von Hand begleitet. Innungsbetriebe können sie bei ihrem jeweiligen Landesfachverband anfordern. Eine weitere Checkliste dient der Ermittelung und Beurteilung einer Gefährdung am Arbeitsplatz durch Polyurethan-Klebstoffe im Bereich von Kantenanleimmaschinen oder Flächenverklebungen (PUR-Hotmelts).


Schreiner Baden

Wirtschaftsverband holz- und kunststoffverarbeitendes Handwerk e. V.
Burkheimer Straße 12
79111 Freiburg
Tel.: 0761 15431550
Fax: 0761 15431530
E-Mail: info@schreinerbaden.de
Internet: www.schreinerbaden.de

Landesfachverband Schreinerhandwerk Baden-Württemberg

Danneckerstraße 35
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 164410
Fax: 0711 1644122
E-Mail: info@schreiner-bw.de
Internet: www.schreiner-bw.de

Fachverband Schreinerhandwerk Bayern

Landesinnungsverband des bayerischen Schreinerhandwerks
Fürstenrieder Str. 250
81377 München
Tel.: 089 5458280
Fax: 089 54582827
E-Mail: info@schreiner.de
Internet: www.schreiner.de

Tischler-Innung Berlin

Flurweg 5
12357 Berlin
Tel.: 030 66931525
Fax: 030 66931535
E-Mail: innung@tischler.berlin
Internet: www.tischler.berlin

Fachverband Tischler Brandenburg

Otto-Erich-Str. 11 - 13
14482 Potsdam
Tel.: 0331 719091
Fax: 0331 719092
E-Mail: brandenburg@tischler.de
Internet: www.tischlerhandwerk-brandenburg.de

Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz

Landesinnungsverband für das Tischlerhandwerk im Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz
Auf der Roten Erde 9
34537 Bad Wildungen
Tel.: 05621 791960
Fax: 05621 791989
E-Mail: info@leben-raum-gestaltung.de
Internet: www.leben-raum-gestaltung.de

Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen/Bremen

Landesinnungsverband
Heidering 29
30625 Hannover
Tel.: 0511 6270750
Fax: 0511 62707513
E-Mail: info@tischlernord.de
Internet: www.tischlernord.de

Fachverband Tischler Nord

Landesinnungsverband des Tischlerhandwerks Hamburg/Schleswig-Holstein
Albert-Schweitzer-Ring 10
22045 Hamburg
Tel.: 040 6686540
Fax: 040 66865486
E-Mail: info@tischler-nord.com
Internet: www.tischler-nord.de

Fachverband des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen

Kreuzstraße 108 - 110
44137 Dortmund
Tel.: 0231 9120100
Fax: 0231 91201010
E-Mail: verband@tischler.nrw
Internet: www.tischler.nrw

Wirtschaftsverband Holz und Kunststoff Saar e. V.

Landesinnung für das Schreinerhandwerk Saar
Von der Heydt
66115 Saarbrücken
Tel.: 0681 991810
Fax: 0681 9918131
E-Mail: hkhsaar@schreiner-saar.de
Internet: www.schreiner-saar.de

Tischler Mecklenburg-Vorpommern

Landesinnungsverbands des Tischlerhandwerks
Mönchstraße 48
18439 Stralsund
Tel.: 03831 2037251
Fax: 03831 2037253
E-Mail: info@tischler-mv.de
Internet: www.tischler-mv.de

Fachverband Tischler Sachsen

Landesinnungsverband des Tischlerhandwerks
im Freistaat Sachsen
Oskar-Maune-Straße 2
01156 Dresden
Tel.: 0351 2817851
Fax: 0351 2817850
E-Mail: info@tischler-sachsen.de
Internet: www.tischler-sachsen.de

Tischler Sachsen-Anhalt

Landesinnungsverband des Tischlerhandwerks
Dessauer Straße 8
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel.: 03491 411922
Fax: 03491 411946
E-Mail: info@tischler-sachsen-anhalt.de
Internet: www.tischler-sachsen-anhalt.de

Tischlerverband Thüringen e. V.

Puschkinallee 3
99867 Gotha
Tel.: 03621 364624
Fax: 03621 364626
E-Mail: verband@tischler-thueringen.com
Internet: www.tischler-thueringen.com

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall


Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) bietet den in der Holz- und Metallbranche Tätigen den gesetzlichen Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Grundlage für diese Partnerschaft ist das Sozialgesetzbuch (SGB VII). Sie unterstützt Betriebsinhaber in ihrer Unternehmerpflicht, deren Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Der Versicherungsschutz finanziert sich, auf Basis des jeweiligen Gefahrentarifs der BGHM, allein aus Beiträgen der Unternehmen.

Die Gremien der BGHM sind zu gleichen Teilen mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt. Die Repräsentanten der Verbände des Tischler- und Schreinerhandwerks sind für die Arbeitgeberseite in den Gremien präsent. Die Vertreterversammlung der BGHM ist für die Grundsatzentscheidungen zuständig. Neben dem Erlass von autonomem Recht wie Satzung, Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrtarif oder Dienstordnung stellt sie den jährlichen Haushalt fest.

Ansprechpartner

Ralf Spiekers
Abteilungsleiter Technik, Normung und Arbeitssicherheit

Fachberatungs- und Informationsstelle*

T.   030 308823-20
F.   030 30882379-20
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Kathrin Gottlob
Assistentin Technik und Bildung

T.   030 308823-21
F.   030 30882379-21

*Die Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.