Mautpflicht ab 3,5 Tonnen


Handwerksunternehmen können ihre Fahrzeuge für die Ausnahme vorab registrieren.

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Ab 1. Juli 2024 gilt die Bundesfernstraßenmaut auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen. Durch die von den Handwerksorganisationen auf europäischer Ebene und dann im Bundesfernstraßenmautgesetz durchgesetzte Handwerkerausnahme wird ein Großteil der Handwerksbetriebe jedoch auch zukünftig von Mautzahlungen freigestellt bleiben. In einer Erklärung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) heißt es dazu: "Die Handwerkerausnahme gilt:

  • wenn das Fahrzeug (mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse) von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird,
  • Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind, oder
  • wenn handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiter­verarbeitet oder repariert werden beziehungsweise wurden.

Die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen alle Berufe, die in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführt sind, sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, die dem Handwerk zugeordnet sind und deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist." Um die Zustellung und den damit verbundenen Ärger von Klärungsschreiben – nach einer Erfassung durch "Mautbrücken" und "Mautsäulen" – zu vermeiden, können sich Handwerksbetriebe auf freiwilliger Basis vorab bei Toll Collect als "mautbefreit" eintragen lassen. Möglich ist das aber nur bei Fahrzeugen, bei denen der Handwerksbetrieb als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist. Unabhängig davon muss bei jeder Einzelfahrt die Einhaltung der Voraussetzungen der Handwerkerausnahme gewährleistet sein und bei Kontrollen nachgewiesen werden können, zum Beispiel durch die Handwerks- oder Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Hier geht es zur Vorabanmeldung für die Handwerkerausnahme.

24. April 2024

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Fridtjof Ludwig
Abteilungsleiter Marketing und Kommunikation
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