Mehr Bürokratie statt Klarheit: TSD kritisiert neue EU-Verpackungsverordnung
Mit dem Anwendungsbeginn der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026 gelten neue Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Auch für Tischler- und Schreinerbetriebe ergeben sich daraus neue Anforderungen und Fragen zur praktischen Umsetzung. Tischler Schreiner Deutschland (TSD) sieht jedoch weiterhin erhebliche Defizite bei der Praxistauglichkeit der Regelungen.
Zwar verfolgt die PPWR wichtige Ziele wie die Reduzierung von Verpackungsabfällen und die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Aus Sicht von Tischler Schreiner Deutschland wurde die Verordnung jedoch unnötig komplex ausgestaltet. Zahlreiche Anforderungen müssen erst durch zusätzliche Leitlinien, Auslegungshilfen und FAQ-Dokumente erläutert werden. Dies führt zu wechselnden Interpretationen und immer wieder neuen Fragen bei der praktischen Umsetzung.
Hinzu kommt, dass die europäische Verordnung in Deutschland durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) flankiert wird. Für die Betriebe entsteht dadurch ein zusätzlicher Informations- und Prüfaufwand, um die jeweils geltenden Anforderungen einordnen und rechtssicher umsetzen zu können.
„Unsere Betriebe wollen Möbel bauen, Fenster montieren oder anspruchsvolle Innenausbauten realisieren und nicht immer neue Bürokratie bewältigen“, sagt TSD-Präsident Thomas Radermacher. „Die PPWR ist ein gutes Beispiel dafür, wie gut gemeinte Regulierung in der betrieblichen Wirklichkeit an ihre Grenzen stößt und zur Belastung wird. Wenn wesentliche Auslegungsfragen erst kurz vor Inkrafttreten beantwortet werden und gleichzeitig weitere Erläuterungen notwendig bleiben, entsteht keine Klarheit, sondern zusätzlicher Aufwand. Der zwingend erforderliche und auch von der Politik versprochene Bürokratieabbau wird hier mal wieder ad absurdum geführt.“
Tischler Schreiner Deutschland wird die weitere Entwicklung der Verordnung und ihrer Auslegungshilfen weiterhin eng begleiten und sich für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regelungen einsetzen.
Berlin, 12. August 2026



