ÜLU: Finanzielle Entlastung für Ausbildungsbetriebe


Zum 1. Januar 2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderung der überbetrieblichen Unterweisung (ÜLU) durch Anhebung der Zuschusspauschalen für Lehrkraft- und Gemeinkosten verbessert. Der Schritt war überfällig, ist aber auch erfreulich, denn er entlastet die Betriebe finanziell.

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Obwohl ursprünglich einmal vereinbart worden war, dass Bund, Länder und Betriebe jeweils ein Drittel der Kosten für die ÜLU-Kurse in den Bildungszentren der Handwerksorganisationen zahlen, war der betriebliche Anteil in den vergangenen Jahren auf 60 Prozent angestiegen. Zum Jahresende hatte der Deutsche Bundestag nun die erforderlichen Mittel bereitgestellt, um zur Drittelung zurückzukehren. Demnach steigt die Pauschale für Lehrkraftkosten um 5 auf 40 Euro je Lehrgangsstunde sowie die Gemeinkostenpauschale um 1 auf 3,10 Euro je Teilnehmerstunde. Der Allzeitforderung von Tischler Schreiner Deutschland, Ausbildungsbetriebe finanziell zu entlasten – auch im Hinblick auf die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung – wird so zumindest ein Stück weit mehr Rechnung getragen.


Die Innungsorganisation hat es sich in dieser turbulenten Zeit zur Aufgabe gemacht, die Informationslage zu klären, zu verdichten und alle für die Betriebe des Tischler- und Schreinerhandwerks relevanten Hilfsangebote, Hinweise und Auflagen in einer eigens dafür eingerichteten Übersicht online zusammenzutragen. Die Übersicht wird regelmäßig erweitert und angepasst.

 

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