Die Wanderschaft


Nach Beendigung der Lehrzeit können junge Gesellen in Deutschland, aber auch weltweit auf Wanderschaft gehen. Diese sehr traditionelle Art, berufliche Erfahrungen und persönliche Reife zu erlangen, wird durch Zünfte oder Schächte organisiert und betreut.

Wer auf Wanderschaft gehen will, muss Voraussetzungen erfüllen: Die Gesellenprüfung ist bestanden worden und man muss ledig und kinderlos. Zudem muss Schuldenfreiheit vorherrschen und es wird oftmals ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert. In einigen Schächten gilt auch eine Altersbegrenzung. Die Reisedauer beträgt zumeist drei Jahre und einen Tag. Während dieser Zeit darf der Reisende seinen Heimatort in einem Umkreis von fünfzig Kilometern - außer zu unabwendbaren Ereignissen - nicht bereisen. Fahrzeuge dürfen sich nicht im eigenem Besitz befinden noch für die Reise bewegt werden. Das Reisen ist ausschließlich zu Fuß oder per Anhalter erlaubt. Um andere Kontinente zu bereisen, können jedoch Flugzeuge genutzt werden.

Die jeweiligen Voraussetzungen und Bedingungen können unterschiedlich sein. Bei allen Fragen rund um die Wanderschaft helfen Ihnen gern die Ansprechpartner der Zünfte oder Schächte.

Ansprechpartner

Arne Bretschneider
Abteilungsleiter Berufsbildung und Technik

Gewerbespezifische Informationstransferstelle*

T.   030 308823-30
F.   030 30882379-30
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Kathrin Gottlob
Assistentin Technik und Bildung

T.   030 308823-21
F.   030 30882379-21