Neue AGB für das Tischlerhandwerk

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Der Arbeitskreis Recht auf Bundesebene hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Tischlerhandwerk aktualisiert.

Der Bundesverband Tíschler Schreiner Deutschland (TSD) weist darauf hin, dass die neuen AGB rechtlich nur dann wirksam sind, wenn diese in den Vertrag mit dem Kunden einbezogen werden. Künftig gibt es zwei verschiedene Fassungen der AGB:

  • Version für private Verbraucher (B2C)
  • Version für gewerbliche Kunden (B2B)

Die B2B-Version wird derzeit noch überarbeitet und wird ab Ende Juni 2025 verfügbar sein. Beide Versionen sind jeweils etwa zwei Seiten lang. Diese Länge ist erforderlich, um die umfangreichen gesetzlichen und richterrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Werden diese Anforderungen nicht beachtet, können einzelne Klauseln oder sogar die gesamten AGB als unwirksam gelten. Deshalb rät der Arbeitskreis Recht ausdrücklich davon ab, die AGB selbstständig ohne anwaltliche Unterstützung zu kürzen. Um Betriebe rechtssicher zu unterstützen, hat TSD eine „Anleitung zur wirksamen Einbeziehung der neuen AGB“ zusammengestellt.

Mitgliedsbetrieben werden die AGB durch ihren jeweiligen Landesverband zur Verfügung gestellt.