Die Teilnahmebedingungen

Das Bestehen der Gesellenprüfung ist Voraussetzung für eine Teilnahme an der „Guten Form“. Das Gesellenstück des Auszubildenden ist die Wettbewerbsarbeit. Es muss formal dem heutigen Zeitgeschmack entsprechen, Nachbildungen vergangener Stil-Epochen sind nicht zugelassen. Der Teilnehmer muss das Gesellenstück selbst entworfen und - in Anlehnung an die Prüfungsbestimmungen - in einer angemessenen Zeit hergestellt haben. In der Gesellenprüfung muss das Gesellenstück mindestens mit befriedigend bewertet worden sein. Zugelassen sind nur die Gesellenstücke des jeweils aktuellen Prüfungsjahrgangs.