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Der Leistungswettbewerb

Der Leistungs­wettbewerb zeich­net all­jährlich das hand­werk­liche Kön­nen der Jung-Gesellen aus. Er wird in allen Hand­werks­berufen ausge­richtet, gemein­sam vom zustän­digen Innungs­verband und der Kammer­orga­nisation des Deut­schen Hand­werks. Er findet zunächst auf Innungs- und Kammer­ebene statt, dann auf Landes- und schließ­lich auf Bundes­ebene.

Eine Bewer­tungs­kommission bestimmt die Sieger. Sie kommen eine Runde weiter. Die Jury soll mindes­tens einen Vor­sitzenden, einen Meister­beisitzer und einen Gesellen­beisitzer umfassen.

Auf Innungs- und Kammer­ebene bewertet die Jury das Gesellen­stück inklusive der zugehörigen Werk­zeichnung sowie die Arbeits­proben, die im Rahmen der Gesellen­prüfung angefertigt wurden. Im Landes- und Bundes­entscheid müssen die Teil­nehmer eine gesonderte Arbeits­probe fertigen - unter Aufsicht, an einem festge­legten Ort und inner­halb eines begrenzten Zeit­raums.

Der Bundes­wett­bewerb im Tischler- und Schreiner­handwerk wird vom Bundes­verband organisiert. Er findet tradi­tionell an einer Fach­schule mit Schwer­punkt Holz­verar­beitung statt. Jährlich abwechselnd wird der Bundes­sieger im Bereich Möbel­tischler und im Bereich Bau­tischler gekürt. 
              
Ziele               Bewertungskriterien               Teilnahmebedingungen

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