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Baurecht im Tischler- und Schreinerhandwerk

Innerhalb Europas schreibt die EU-Bauproduktenrichtlinie (BPR) die wesentlichen Anforderungen für Bauprodukte vor. In Deutschland ist sie durch das Bauproduktengesetz (BauPG) umgesetzt. Bauregellisten, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegeben werden, konkretisieren das BauPG. Sie erfassen die Bauprodukte, verweisen auf die geltenden Normen und beschreiben damit, wie der Brauchbarkeitsnachweis für ein Produkt geführt werden kann.

Die Bundesländer entscheiden dann, welche Eigenschaften ein Bauprodukt erfüllen muss, damit es innerhalb der Landesgrenzen tatsächlich verwendet werden darf. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung.

Daneben müssen Tischler und Schreiner die gesetzlichen Vertragsgrundlagen im Bauwesen beachten. Bei privaten Aufträgen ist in der Regel das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Vertragsbasis. Es kann aber auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart werden.

Bei Aufträgen der öffentlichen Hand ist die VOB generell die Grundlage. Der Teil A der VOB umfasst die Phase vor Vertragsabschluss, also vor Ausschreibung und Vergabe. Der Teil B führt die Allgemeinen Vertragsbedingungen auf, Teil C nennt die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV). Diese Vertragsbedingungen sind gewerkespezifisch und werden als DIN-Norm veröffentlicht. Damit kommt ihnen eine zentrale Bedeutung zu. Der Bundes­verband setzt sich dafür ein, dass die für Tischler und Schreiner relevanten ATV kontinuierlich aktualisiert und präzisiert werden. 

Dies betrifft in erster Linie die ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten. Beim Holztreppenbau ist die ATV DIN 18334 Zimmerer- und Holzbauarbeiten relevant. Weitere Tischler- und Schreinerarbeiten sind im Bereich Trockenbau (ATV DIN 18340) und anderen Normen geregelt.

Bei Ausschreibungen von Fenstern können diese allgemeinen Vorschriften durch Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) ergänzt werden. Die ZTV bieten die Möglichkeit, die Vorgaben für die Eigenschaften und den Einbau des gewünschten Fensters zu präzisieren.