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Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) bietet den Arbeitsnehmern der Holz-Branche den gesetzlichen Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Außerdem ist sie für Prävention und Rehabilitation zuständig. Der Versicherungsschutz finanziert sich allein aus Beiträgen der Betriebsinhaber.

Die Gremien der BGHM sind zu gleichen Teilen mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt. Die Repräsentanten der Verbände des Tischler- und Schreinerhandwerks sind für die Arbeitgeberseite in den Gremien präsent. Die Vertreterversammlung der BGHM ist für die Grundsatzentscheidungen zuständig. Sie besteht bis zur Neuwahl (Oktober/November 2011) aus je 58 Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Delegierten. Nach der Wahl werden es jeweils 30 sein.

Der Vorstand der BGHM setzt ihre Beschlüsse um. Er setzt sich aus derzeit je 19 Vertretern der beiden Seiten zusammen. Ab Oktober/November sind es dann jeweils 12. Alle sechs Jahre werden diese beiden Selbstverwaltungsorgane der BGHM neu gewählt.