Ausschuss für Gefahrstoffe
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), das höchste Arbeitsschutzgremium, ist auf Bundesebene angesiedelt und berät das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Sachen Gefahrstoffe. Er besteht aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, der Forschung sowie der Arbeitsschutzorganisationen. Der AGS konkretisiert die Gefahrstoffverordnung und erarbeitet Hilfen für die Praxis in Form von Technischen Regeln zu Gefahrstoffen. Der Bundesverband bringt seine Fachkompetenz hier insbesondere zu den handwerksspezifischen Anwendungen des Gefahrstoffrechtes ein.
Der AGS hat drei Unterausschüsse, die wiederum aus verschiedenen Arbeitskreisen bestehen. In diesen Arbeitskreisen engagiert sich Tischler Schreiner Deutschland bei der Erarbeitung von Checklisten zu bestimmten Arbeitsbereichen. Diese Checklisten bieten Handwerksbetrieben die Möglichkeit, im jeweiligen Bereich kostengünstig eine Gesundheitsbewertung in ihrem Unternehmen vorzunehmen. Erfüllt der Betrieb die in der Liste aufgeführten Anforderungen, kann er davon ausgehen, dass er auch die Gefahrstoffverordnung einhält. Für die Anforderungen in der Checkliste trägt der AGS die rechtliche Verantwortung.
Im Interesse des Tischler- und Schreinerhandwerks hat der Bundesverband Checklisten zu den Bereichen Holzstaub und Spritzlackieren von Hand begleitet. Innungsbetriebe können sie bei ihrem jeweiligen Landesfachverband anfordern.
Eine weitere Checkliste wird derzeit erarbeitet. Sie soll der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz durch Polyurethan-Klebstoffe im Bereich von Kantenanleimmaschinen oder Flächenverklebungen dienen (PUR-Hotmelts).




