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Ausschuss für Gefahrstoffe

Der Aus­schuss für Gefahr­stoffe (AGS), das höchste Arbeits­schutz­gremium, ist auf Bundes­ebene ange­siedelt und berät das  zustän­dige Bundes­minis­terium für Arbeit und Sozia­les in Sachen Gefahr­stoffe. Er besteht aus  Ver­tretern der Arbeit­geber- und Arbeit­nehmer­seite, der For­schung sowie der Arbeits­schutz­organi­sationen. Der AGS konkretisiert die Gefahr­stoff­verordnung und erarbeitet Hilfen für die Praxis in Form von Tech­nischen Regeln zu Gefahr­stoffen. Der Bundes­verband bringt seine Fach­kompe­tenz hier insbesondere zu den hand­werks­spezifischen Anwendungen des Gefahr­stoff­rechtes ein.

Der AGS hat drei Unterausschüsse, die wiederum aus verschiedenen Arbeitskreisen bestehen. In diesen Arbeitskreisen engagiert sich Tischler Schreiner Deutschland bei der Erarbeitung von Checklisten zu bestimmten Arbeitsbereichen. Diese Checklisten bieten Handwerksbetrieben die Möglichkeit, im jeweiligen Bereich kostengünstig eine Gesundheitsbewertung in ihrem Unternehmen vorzunehmen. Erfüllt der Betrieb die in der Liste aufgeführten Anforderungen, kann er davon ausgehen, dass er auch die Gefahrstoffverordnung einhält. Für die Anforderungen in der Checkliste trägt der AGS die rechtliche Verantwortung.

Im Interesse des Tischler- und Schreinerhandwerks hat der Bundes­verband Checklisten zu den Bereichen  Holzstaub und  Spritzlackieren von Hand begleitet. Innungsbetriebe können sie bei ihrem jeweiligen Landesfachverband anfordern.

Eine weitere Checkliste wird derzeit erarbeitet. Sie soll der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz durch Polyurethan-Klebstoffe im Bereich von Kantenanleimmaschinen oder Flächenverklebungen dienen (PUR-Hotmelts).