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ENERGIEEINSPARVERORDNUNG

 

Muster zur Unternehmer-Erklärung

Bau- und Um­bau­ar­bei­ten müs­sen die An­for­de­run­gen der EnEV ein­hal­ten. Die be­auf­trag­ten Un­ter­neh­men sind ver­pflich­tet, dies in ei­ner Er­klä­rung zu be­stä­ti­gen. (Foto: BHKH)

Die Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) 2009 ver­langt von Unter­neh­men, die Bau- oder Um­bau-Pro­jek­te aus­füh­ren, eine Er­klä­rung, dass die je­wei­li­gen Ar­bei­ten die An­for­de­run­gen der EnEV ein­hal­ten. Ge­re­gelt ist dies in § 26 a Absatz 1. Der Bun­des­ver­band Holz und Kunst­stoff (BHKH) emp­fiehlt ent­we­der eine Ein­zel­be­schei­ni­gung oder eine Er­klä­rung als Be­stand­teil der  Rech­nung.

Innungs-Tisch­ler und -Schrei­ner er­hal­ten Mus­ter der emp­fohle­nen Be­schei­ni­gun­gen bei ihren zu­stän­di­gen Lan­des­fach­ver­bän­den. „Bei­de Er­klä­run­gen, die wir an­bie­ten, ge­­gen den An­for­derun­gen“, sagt BHKH-Haupt­ge­schäfts­führer Peter Schreiber. „Sie be­stä­ti­gen kurz und klar die Ein­hal­tung der EnEV.“ 

03. November 2009

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