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EXPOSITIONSBESCHREIBUNG

 

Gut geschützt vor Bleiweiß

Wer Fens­ter mit al­ten Farb­an­stri­chen reno­viert, kann einer Blei­belas­tung aus­ge­setzt sein. Die Ex­posi­tions­be­schrei­bung Blei gibt hand­werks­ge­rech­te Schutz­maß­nah­men vor. (Foto: BHKH)

Der Bun­des­ver­band Holz und Kunst­stoff (BHKH) hat ge­mein­sam mit dem Haupt­ver­band Farbe, Ge­stal­tung und Bau­ten­schutz und be­trof­fe­nen Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten (BG) eine Ex­po­sitions­be­schrei­bung „An­schlei­fen blei­weiß­hal­ti­ger Be­schich­tun­gen auf Holz“ er­ar­bei­tet. Be­tei­ligt wa­ren unter ande­rem die Bau-BG und die Holz-BG. Die Ex­posi­tions­be­schrei­bung rich­tet sich an Be­trie­be, die al­te Holz­fens­ter reno­vie­ren. Deren frü­he­re Farb­an­stri­che sind oft blei­hal­tig. Das Re­gel­werk gibt Schutz­maß­nah­men für Ar­bei­ten an die­sen An­stri­chen vor.

„Die Ex­po­sitions­be­schrei­bung stellt eine we­sent­li­che Er­leich­terung für die be­trof­fe­nen Tisch­ler- und Schrei­ner-Be­trie­be dar“, er­klärt Peter Schreiber, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des BHKH. „An­sons­ten müss­ten die Be­trie­be die we­sent­lich schär­fe­ren Be­stim­mun­gen der ent­spre­chen­den Tech­ni­schen Richt­linie für Ge­fahr­stof­fe, der TRGS 505 Blei, ein­hal­ten.“

Als Schutz­maß­nah­men sieht die Ex­po­si­tions­be­schrei­bung unter ande­rem eine ma­schi­nel­le Ab­sau­gung vor, das Ab­decken von schwer zu rei­ni­gen­den Bö­den sowie Halb­masken und Schutz­anzüge für die Aus­füh­ren­den der Ar­bei­ten. Auch Hygiene­maß­nah­men wie Hände­wa­schen wer­den als unter­läss­lich an­gese­hen. Die Be­schäf­tig­ten müs­sen vor Ar­beits­be­ginn in die Be­din­gun­gen ein­ge­wie­sen wer­den, die ein­zu­hal­ten sind.

Die Ex­posi­tions­be­schrei­bung Blei ist ver­öffent­licht im Ge­fahr­stoff-Infor­ma­tions­sys­tem der Be­rufs­ge­nos­sen­schaft der Bau­wirt­schaft (GISBAU). Unter folgen­dem Link kann sie her­un­ter­gela­den wer­den: www.gisbau.de/service/expo/expo.html.

Die Schutz­vor­keh­run­gen von Ex­posi­tions­be­schrei­bun­gen sind al­ter­nativ zur Ein­hal­tung der be­tref­fen­den TRGS zu­läs­sig. Eine wei­tere Mög­lich­keit sind auf­wändi­ge und teure Mes­sun­gen der Schad­stoff­kon­zen­tra­tion am Ar­beits­platz.

03. Dezember 2009

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