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MEISTERPRÜFUNGSVERORDNUNG

 

Quantensprung gelungen

Kon­zep­tion und Pla­nung ge­hö­ren da­zu: Tisch­ler- und Schrei­ner­meis­ter, die am Markt be­ste­hen wol­len, müs­sen mehr kön­nen als nur ihr Hand­werk. Die neue Meis­ter­prü­fungs­ver­ord­nung spie­gelt dies wi­der. (Foto: Fach­ver­band Schrei­ner­hand­werk Bay­ern)

Das Tischler- und Schreiner­hand­werk be­kommt eine neue Meister­prü­fungs­ver­ord­nung. Sie tritt vor­aus­sicht­lich am 1. Juli dieses Jah­res in Kraft.

„Nach lan­gen Ver­hand­lun­gen mit un­se­rem Sozial­part­ner, der IG Me­tall, und dem Bun­des­wirt­schafts­minis­terium als Ver­ord­nungs­geber ha­ben wir es nun end­lich ges­chafft“, ver­kün­det Alfred Jacobi. „Mit un­se­ren wich­tigs­ten An­lie­gen ha­ben wir uns durch­set­zen kön­nen.“ Jacobi ist Vize­prä­­si­dent des Bun­des­­­ver­ban­­des Holz und Kunst­stoff (BHKH) mit Schwer­punkt Be­rufs­bil­dung.

Die neue Meis­ter­prü­fungs­ver­ord­nung schär­fe nicht nur das Profil der Tisch­ler und Schrei­­ner, er­klärt er. Vor allem spie­gele sie die heu­ti­gen An­for­de­run­gen an die Be­trie­be. „Sie nimmt tech­nische Ent­wicklun­gen auf und orien­tiert sich an Kun­den­auf­trägen.“ Die der­zeit noch gül­ti­ge Ver­ord­nung stammt aus dem Jahr 1987.

Kon­zep­tion und Pla­nung wer­den in der neuen Meis­ter­prü­fungs­ver­ord­nung gleich­wer­tig dem hand­werk­li­chen Kön­nen be­han­delt. „So, wie es die Pra­xis tat­säch­lich er­for­dert“, weiß Jacobi, der selbst eine Mö­bel­tisch­le­rei führt. Künf­tig wird im prak­ti­schen Prüfungs­teil zum Beispiel nicht mehr eine „Meister­prüfungs­arbeit“ verlangt, sondern ein komplexes „Meister­prüfungs­projekt“. Dieses muss einem Kunden­auftrag entsprechen und ein Umsetzungs­konzept beinhalten. Ein Fach­gespräch gehört ebenfalls dazu. Der Prüfling muss also auch kommuni­kative Leistungen erbringen.

„Bloße Fach­kompetenz reicht heutzutage nicht mehr aus“, betont der BHKH-Vize. „Über­greifende Handlungs­kompetenz ist gefragt. Es geht um Gesamt­lösungen.“ Deutlich wird dies auch darin, dass im theore­tischen Teil die klassischen Prüfungs­fächer von früher vier Handlungs­feldern gewichen sind. Diese sind: „Gestaltung, Konstruktion und Fertigungs­technik“, „Montage und Instand­haltung“, „Auftrags­abwicklung“ sowie „Betriebs­führung und Betriebs­organisation“. Aus jedem dieser Handlungs­felder muss der Prüfling eine Aufgabe fall­orientiert bearbeiten. 

„Der wirtschaft­liche Schwer­punkt im Tischler- und Schreiner­handwerk entwickelt sich von der reinen Produktion hin zur Dienst­leistung, und die möglichst aus einer Hand“, erläutert Jacobi. Das Berufsbild der neuen Meister­prüfungs­verordnung nimmt dies auf. So sind unter anderem Planung und Einbau von „Schließ- und Schutz­systemen“ zur Einbruch­sicherheit aufgeführt. Auch die objekt­bezogene Montage „elektro- und wasser­techni­scher Anschlüsse“ ist enthalten – wichtig zum Beispiel beim Einbau von Küchen.

„In ihrem handlungs­orientierten, über­greifenden Ansatz gelingt der künftigen Meister­prüfungs­verordnung ein Quanten­sprung“, resümiert der Vize-Präsident des BHKH. Sie schließe das ab, was bereits in der neuen Ausbildungs­verordnung angelegt sei und in der Ausgestaltung der Fort­bildungen weitergeführt werde. „Das Tischler- und Schreiner­handwerk hat damit ein strukturell und inhaltlich durchgängig aufgebautes Berufs­laufbahn­konzept.“

Zurzeit durchläuft der abgestimmte Entwurf der Meister­prüfungs­verordnung das Erlass-Verfahren bei den zuständigen Ministerien. Der BHKH rechnet damit, dass die Verordnung rechtzeitig im Bundes­gesetzblatt erscheint, so dass sie wie vorgesehen am 1. Juli 2008 in Kraft treten kann. Verzögerungen im Verfahren sind jedoch möglich, ebenso kleinere formale Text­änderungen. 

28. April 2008

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