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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Muster für Betriebe angepasst

Mit Weit­blick han­deln: Tisch­ler und Schrei­ner soll­ten ihre All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen aktua­li­sie­ren. Der BHKH hat dazu ein Mus­ter er­ar­bei­tet. (Foto: BHKH)

Der Bundes­ver­band Holz und Kunst­stoff (BHKH) hat die All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen (AGB) neu ge­fasst, die er Tisch­lern und Schrei­nern zur Ver­wen­dung für ihre Be­trie­be empfiehlt. Hinter­grund ist das For­derungs­siche­rungs­gesetz, das zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt. 

Ziel des Ge­setzes ist es, Be­trie­be bes­ser als bis­her gegen Forde­rungs­aus­fälle zu schüt­zen. Dazu führt es eine Reihe von Neure­ge­lun­gen ein: So wurde unter ande­rem die recht­liche Stel­lung des Nach­unter­neh­mers in puncto Ver­­tung gegen­über dem General­unter­nehmer ge­stärkt. Außer­dem hat sich der An­spruch des aus­füh­ren­den Be­triebs auf Ab­schlags­zah­lun­gen ver­bes­sert. Die Hö­he des so ge­nann­ten Druck­zu­schlags, also des Rech­nungs­be­trags, den ein Kunde bei Män­geln zurück­halten darf, wurde gegen­über altem Recht ge­senkt.  

„Die­se und weitere Maß­nahmen, die das Ge­setz er­greift, kom­men den Hand­wer­kern zu­gute“, er­klärt Dr. Bettina Schwegmann, Haupt­ge­schäfts­führe­rin des Bun­des­ver­ban­des Holz und Kunst­stoff (BHKH). „Spe­ziell für klei­ne Be­trie­be sind die neuen Rege­lun­gen sehr hilf­reich. Um­so wich­ti­ger ist es, dass sie sich auch in den All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen der Be­trie­be nie­der­schla­gen.“ Der BHKH habe des­halb seine Muster-AGB ent­spre­chend über­ar­bei­tet.  „Sie tra­gen allen Än­de­run­gen durch das For­de­rungs­siche­rungs­ge­setz Rech­nung und sind da­mit auf dem neu­esten Stand“, so Schwegmann.

Be­trie­be kön­nen die vom BHKH em­pfoh­le­nen AGB in Liefer­ein­hei­ten à 100 Stück zum Preis von je 15 Euro be­stel­len (zu­züg­lich Mehr­wert­steuer und Versand). Und zwar bei der: 

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15. Dezember 2008

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