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ONLINE-MARKETING

 

Internet-Leitfaden für Innungs-Betriebe

Hand­werker soll­ten auch in Sachen In­ter­net Be­scheid wissen. Der HKH-Ver­bund hat für seine Innungs-Be­trie­be einen Leit­fa­den mit den wich­tig­sten Vor­schrif­ten er­ar­bei­tet. (Foto: Fach­ver­band Schrei­ner­hand­werk Bayern)

Unter­neh­men auf der Höhe der Zeit sind prä­sent im Inter­net. Ob Shop, Blog oder ein­fache Web-Site – der On­line-Auftritt ge­hört zum pro­fessio­nellen Er­schei­nungs­bild dazu.  Der Bun­des­ver­band Holz und Kunst­stoff (BHKH) hat des­halb zu­sam­men mit seinen Lan­des­ver­bän­den  einen Leit­faden er­ar­bei­tet: „Das Tisch­ler- und Schrei­ner­hand­werk, Bau­fertig­teil­mon­teure und Be­stat­ter im In­ter­net“. Der Rat­geber soll die im HKH-Ver­bund orga­ni­sier­ten Be­trie­be mit den Vor­schrif­ten ver­traut machen, die rund ums Inter­net zu beach­ten sind. Micro­soft Deutsch­land unter­stützt das Pro­jekt.

Teuer ist es heut­zu­tage nicht mehr, Teil des welt­um­span­nen­den On­line-Net­zes zu sein. Auch die tech­ni­schen Not­wen­dig­kei­ten sind kein Hin­der­nis mehr. So kön­nen selbst klei­ne Be­trie­be mit einer eige­nen Home­page glän­zen. Doch es gibt di­ver­se Fall­stricke, die be­ach­tet wer­den müs­sen. „Eine Ver­let­zung der ein­schlä­gigen Vor­schrif­ten kann für den Be­trieb un­an­ge­nehme Fol­gen haben“, er­klärt Dr. Bettina Schwegmann, Haupt­ge­schäfts­füh­rerin des BHKH. „Das kann zum Bei­spiel die Ab­mah­nung eines Kon­kur­ren­ten sein oder eine Scha­dens­ersatz­for­de­rung.“

Das Spek­trum, in dem Pflich­ten zu be­ach­ten sind, reicht von der Er­stel­lung einer Web-Site über die Nut­zung des In­ter­nets zu Wer­be­zwecken, das Ver­sen­den ge­schäft­li­cher E-Mails bis hin zum On­line-Ver­kauf von Wa­ren und Dienst­leis­tun­gen. Der BHKH-Ratgeber greift die wich­tigsten As­pek­te her­aus. Ur­heber­recht, In­for­ma­tions­pflich­ten und Da­ten­schutz sind nur drei der Stich­wor­te, die er auf 35 DIN-A4-Sei­ten er­ör­tert. Außer­dem gibt er di­ver­se Mus­ter-Ent­würfe an die Hand: Ver­brau­cher­in­for­ma­tion in­klu­sive Wider­rufs­be­leh­rung, All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen, Be­stell­be­stä­ti­gung und Ver­sand­be­nach­rich­ti­gung. 

„Da­mit sind un­sere Be­trie­be für das In­ter­net-Ge­schäft gut ge­rüs­tet“, so Schwegmann. „Im Ein­zel­fall kann und soll­te un­ser Leit­fa­den die recht­liche Be­ra­tung aller­dings nicht er­set­zen.“ HKH-Innungs-Mit­glie­der er­hal­ten den Rat­ge­ber bei ihrem je­wei­li­gen Lan­des­ver­band.

29. Oktober 2008

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