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CE-ZEICHEN

 

Ergänzender Nachweis gefordert

Das Dia­gramm des Ver­bands Fens­ter und Fas­sa­de zeigt die kom­pli­zier­te bau­auf­sicht­liche Um­set­zung der EN 14351-1 für Fens­ter und Außen­tü­ren durch zahl­rei­che Ver­wei­se.

Die neue Bau­regel­liste 2007/2 führt nun auch die Pro­dukt­norm für Fens­ter und Außen­türen EN 14351-1 auf. Die­se Norm bil­det die Grund­lage für das CE-Zei­chen als bau­auf­sicht­li­chen Nach­weis. Gleich­zei­tig wer­den aber für Fens­ter und Außen­türen mit dem CE-Zeichen er­gän­zen­de An­for­de­run­gen ge­stellt: Zu­sätz­lich zum CE-Zei­chen muss mit ei­nem Ü-Zei­chen er­klärt wer­den, dass die Be­stand­tei­le von Fens­tern und Außen­türen min­des­tens nor­mal­ent­flamm­bar sind.

Be­grün­det wird die­ser zu­sätz­liche Nach­weis in den An­la­gen der Bau­regel­liste da­mit, dass die har­mo­ni­sier­te Pro­dukt­norm außer bei Dach­flächen­fens­tern kei­ne Fest­le­gun­gen für das Brand­ver­hal­ten der Fens­ter und Außen­türen ent­hält. Bis zu einer Er­gän­zung der Pro­dukt­norm um eine har­mo­ni­sier­te Be­stim­mung muss das Brand­ver­hal­ten von Fens­tern und Außen­türen nach der Bau­regel­liste fest­ge­legt wer­den.

Während der laufenden Koexistenzperiode bis zum 1. Februar 2009 gibt es nun also zwei verschiedene Ü-Zeichen für Fenster und Außentüren. Für Produkte mit Nachweisen auf Basis der nationalen Regelungen bleiben die bisherigen Ü-Zeichen bestehen. Für Produkte mit dem CE-Zeichen ist ein ergänzendes Ü-Zeichen mit der Angabe „Die Bestandteile sind normalentflammbar“ nötig. „Damit stellt die Bauaufsicht aber keine unterschiedlichen Anforderungen an Fenster und Außentüren mit alten oder neuen Nachweisen“, erklärte Dipl.-Ing. Frank Koos, stellvertretender Geschäftsführer des Verbands der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. „Auch wenn es nicht extra im alten Ü-Zeichen anzugeben ist, umfasst auch dieses Zeichen die Erklärung, dass Fenster oder Türen aus mindestens normalentflammbaren Baustoffen bestehen.“

Bei CE-gekennzeichneten Produkten rät Lutz Lawer, Vorsitzender des Bundesfachbeirates Fenster und Fassade im Bundesverband Holz und Kunststoff: „Um sich abzusichern, sollten sich Hersteller die Normalentflammbarkeit der Zulieferteile bestätigen lassen - soweit diese im geschlossenen Zustand des Fensters beziehungsweise der Tür zugänglich sind.“

Eine ähnliche Situation wie bei Fenstern und Außentüren zeigte sich bereits für Glas, wo es neben dem CE-Zeichen auch ergänzende Ü-Zeichen gibt. Die Bauregelliste trägt dem auch durch einen Verweis auf die Bauordnungen Rechnung. So muss bei Fenstern und Außentüren immer darauf geachtet werden, dass nur Glas eingesetzt werden darf, das mit CE- und Ü-Zeichen versehen ist.

Nähere Informationen:

Bundesverband Holz und Kunststoff,
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel.: 030-30 88 23 20
Fax: 030-30 88 23 42
schreiner(at)tischler.org

Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.,
Walter-Kolb-Straße 1-7, 60594 Frankfurt
Tel.: 069-95 50 54 0
Fax: 069-95 50 54 11
vff(at)window.de
www.window.de

Technisches Kompetenzzentrum des Glaserhandwerks
Institut für Verglasungstechnik und Fenster e. V.
An der Glasfachschule 6, 65589 Hadamar
Tel.: 06433-91 33 0
Fax. 06433-57 02
www.glaserhandwerk.de

Dr. Mignat PR, Dr. Peter Christian Lang
Am Hexenpfad 11, 63450 Hanau
Tel.: 06181-50791-0
Fax: 06181-50791-11
pr(at)mignat.de

05. März 2008

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.

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