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BESTATTER-NORM

 

Neue berufliche Standards

Wenn der Weg zu En­de ist, sind die Dienst­leis­tungen der Be­statter ge­fragt. Die neue Be­statter-Norm legt die Stan­dards für ihre Ar­beit fest. (Foto: BHKH)

Für Bestatter gelten seit kurzem neue beruf­liche Standards. Darauf weist der Bundes­verband Holz und Kunst­stoff (BHKH) hin, der auch der Bundes­innungs­verband der Bestatter ist. Grund­lage der Ände­rungen ist die euro­päische Norm DIN EN 15017. Auf 33 DIN-A 4-Seiten legt sie die An­forde­rungen an Bestatter-Dienst­leistungen fest.

Die neue Norm ersetzt die bisher in Deutsch­land gültige DIN 77300. Ände­rungen betreffen unter anderem die Anfor­de­rungen an das Personal der Bestatter, dessen Beratungs­pflichten sowie Versor­gung und Trans­port des Leich­nams. Beschrie­ben wird auch die thana­toprak­tische Behand­lung, das heißt die zeit­weilige Konser­vierung des Verstor­benen durch Ein­balsa­mierung.

Die Schrift erläutert zudem 44 wichtige Begriffe aus dem Bestattungs­wesen. Im Anhang enthält sie das Muster eines Leichen­passes und listet die ethischen Regeln der Inter­natio­nalen Kremations-Vereini­gung auf.

„Mit dieser Norm sind die Bestatter eines der ersten Gewerbe, das europaweit einheitliche Richtlinien für fachgerechte Dienstleistungen festlegt“, sagt Rainer Gebhardt, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Bestatter im BHKH. „So wird die Qualität in unserem anspruchsvollen Tätigkeitsbereich gesichert. Das ist besonders wichtig, denn Bestatter tragen eine hohe Verantwortung.“

Bei vorgeschriebenen Ausschreibungen und Vergaben im Bestattungswesen ist die Norm maßgeblich für die Auswahl des Auftragnehmers. Relevant ist sie auch für Gerichte und Sachverständige. Sie dient als Grundlage, um zu beurteilen, ob ein Bestattungsvertrag ordnungsgemäß erfüllt wurde und das Verhalten des Bestatters fachgerecht war.

Die Norm DIN EN 15017 ist im Beuth Verlag veröffentlicht worden.

03. Juli 2006

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