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SPRITZLACKIEREN

 

Checkliste entlastet Betriebe

Jetzt im Doppelpack: die Checklisten für Tischler und Schreiner zur Gefährdungs­beurteilung in den Bereichen Holzstaub und Spritzlackieren. (Foto: BHKH)

Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) unterstützt Tischler- und Schreiner­betriebe mit einer neuen Checkliste. Es geht um die Gefährdungs­beurteilung beim Spritz­lackieren von Hand im Holzbereich. Die Checkliste enthält eine Über­sicht der technischen Schutz­maßnahmen, die Betriebe bei dieser Tätigkeit laut Gefahrstoff­verordnung treffen müssen. Wer alle aufgeführten Maßnahmen einhält, kann davon aus­gehen: Die gesetzlichen Verpflichtungen sind erfüllt und die Arbeitsplatz­grenzwerte im grünen Bereich.

Der BHKH hat eine solche Check­liste bereits zum Thema Holz­staub mit entwickelt. Für den Bereich PUR Hot­melts (Schmelzklebstoffe) ist eine weitere in Vor­berei­tung.

„Unsere Check­listen machen die Gefähr­dungs­beu­rtei­lung prakti­kabel“, erklärt Her­mann Kubat, Vor­sitzen­der des BHKH-Bundes­aus­schusses Betriebs­technik. „Die Betriebs­inhaber müssen sich nicht durch die Hand­lungs­anlei­tungen des Länder­ausschusses für Arbeits­schutz und Sicherheits­technik quälen. Darum beneiden uns andere Gewerke!“ Werden alle Anfor­derungen in der Check­liste erfüllt, müssen die stren­geren Berufs­genossen­schaft­lichen Regeln für Sicher­heit in diesem Bereich (BGR 231) nicht mehr beach­tet werden.

Die neue Checkliste zum Spritzlackieren halten etliche HKH-Lan­desverbände als Flyer für ihre Mitgliedsbetriebe bereit. Das Vor­gehen anhand der Liste ist einfach: Der Betriebs­inhaber geht sie Punkt für Punkt durch und kreuzt an, ob er die jeweilige Schutz­maßnahme einhält. Hält er sie nicht ein, muss er nachrüsten und die Wirksamkeit der Maßnahmen nachweisen.

Sind alle Schutzmaßnahmen erfüllt, muss er die Liste nur noch datieren, unterschreiben und im Ordner für betriebliche Gefähr­dungs­beurteilung ablegen. Die Prüfung anhand der Checkliste ist jedes Jahr zu wiederholen. Nach der Gefahrstoffverordnung ist der Arbeit­geber zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet und muss diese auch fortführen.

Die Checkliste wurde erar­beitet vom BHKH, dem Länderaus­schuss für Arbeitsschutz und Sicherheits­technik, der Bundesan­stalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Be­rufsge­nossen­schaftlichen Institut für Arbeitsschutz und der Holz-Berufsgenos­sen­schaft.

15. Mai 2006

Ansprechpartner für die Redaktion:

Frank Markowski
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.

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