FORTBILDUNG IM TISCHLERHANDWERK
Karriere nach Maß
Jetzt ist es amtlich: Tischler- und Schreinergesellen können sich zum Geprüften Kundenberater, Fertigungsplaner und Fachbauleiter fortbilden. Die entsprechenden Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt erschienen und treten am 1. August in Kraft.
„Das ist ein großer Erfolg“, erklärte Günter Füllgraf, Präsident des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH). Nach jahrelangen Bemühungen sei es dem BHKH gelungen, Möglichkeiten zur Qualifizierung zwischen Gesellen- und Meisterprüfung zu schaffen. „Damit steht dem Nachwuchs ein maßgeschneidertes Karriere-Programm offen.“
Unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hatte der BHKH zusammen mit der IG Metall als Sozialpartner die drei bundeseinheitlichen Weiterbildungsmodule erarbeitet. Sie können nun von Bildungseinrichtungen des Handwerks angeboten werden.
Die Module sind auf die betrieblichen Funktionsbereiche Büro, Fertigung und Montage zugeschnitten. Die Absolventen können in diesen Teilbereichen Führungsaufgaben übernehmen und so den Betriebsinhaber durch effizientere Arbeitsteilung entlasten.
Geprüfte Kundenberater im Tischlerhandwerk beschaffen Aufträge, wickeln sie ab und sind für die Projektplanung zuständig. Sie sind geschult, mit Kundenanforderungen umzugehen, und setzen diese unter gestalterischen, fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Aspekten um. Außerdem können sie Angebote und die Daten für die Auftragsbearbeitung erstellen.
Geprüfte Fertigungsplaner im Tischlerhandwerk sind befähigt, die Vorbereitung für die Auftragsabwicklung zu planen und zu koordinieren. Außerdem können sie technische Unterlagen erstellen, Betriebsabläufe strukturieren und Mitarbeiter führen.
Geprüfte Fachbauleiter im Tischlerhandwerk übernehmen bei Montageaufträgen die Planung und Koordinierung sowie die Lieferung und Abnahme von Produkten. Außerdem sind sie verantwortlich für Qualitätssicherung, Termin- und Kostenüberwachung, Kalkulation und Dokumentation. Sie sind in der Lage, Reklamationen zu bearbeiten, Mitarbeiter zu führen sowie Anforderungen des Kunden und der Bauleitung entgegenzunehmen und umzusetzen.
Die Dauer der Fortbildungskurse liegt jeweils bei 300 Stunden. Sie schließen mit einer Kammerprüfung ab. Bewerber für die Prüfung müssen in der Regel ein Gesellenjahr nachweisen. Die geplante neue Meisterprüfungsverordnung soll eine Anrechnung der Fortbildungen auf die Meisterprüfung gewährleisten.
16. Juli 2004
Ansprechpartner für die Redaktion:
Frank Markowski
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 30 88 23-40
Fax: 030 / 30 88 23-42
Mail: presse@tischler.org
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.
Zur Übersichtsseite Pressemitteilungen 2004




