Gebäudeenergiegesetz: Der Sachstand


Selten hat ein Gesetzgebungsverfahren für so viel Unruhe und Verunsicherung gesorgt wie beim GEG oder Heizungsgesetz, wie es mittlerweile in den Medien genannt wird.

Die energetische Verwertung von Holzresten ist in den meisten Tischler- und Schreinerbetrieben zentraler Bestandteil des energetischen Konzepts. © TSD/art-pix.com

Wochenlang stritten die Ampelparteien öffentlich. Rangen sich in einer teilweise über die Medien geführten Debatte ein sogenanntes Leitplankenpapier ab und ließen dennoch einen Großteil der Gesellschaft verunsichert und ratlos zurück. Derweil erhielt Tischler Schreiner Deutschland Zusagen, zum Beispiel die von Daniel Föst, dem bau- und wohnungspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, anlässlich der TSD-Mitgliederversammlung. Föst versprach, die grundlegenden "Webfehler" der GEG-Novelle zu korrigieren. Mitte Juni war das und der Streit um die Leitplanken zu diesem Zeitpunkt in vollem Gange.

Konkret hieß es dann wenige Tage später im Leitplankenpapier: "Dopplungen und Widersprüche zu anderen Rechtsgrundlagen sind im GEG zu vermeiden." Einen solchen Widerspruch hatte auch Tischler Schreiner Deutschland kritisiert, weil der GEG-Gesetzentwurf das bestehende Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschränke, wenn es Tischler- und Schreinerbetrieben verböte, ihre Holzreste, die typischerweise als Kuppelprodukte in der Produktion entstehen, energetisch zu verwerten. Föst machte Mut und bestätigte, dass das, was die Tischler- und Schreinerbetriebe verbrennen dürfen, nicht im Gebäudeenergiegesetz, sondern in anderen Gesetzen geregelt werde. Zu einer Abstimmung im Bundestag kam es dann vor der Sommerpause nicht mehr. Zunächst, weil die Abgeordneten nicht recht wussten, worüber sie beraten sollten. Schließlich sind Leitplanken noch kein abstimmungsfähiger Gesetzestext. Und als der leicht überarbeitete Gesetzestext Ende Juni vorlag, stoppte das Bundesverfassungsgericht die Beschlussfassung im Bundestag und folgte damit der Argumentation des Berliner CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der seine Rechte als Abgeordneter nicht ausreichend gewahrt sah. Es war schlichtweg zu wenig Zeit, um sich seriös mit allen Änderungen zu befassen.

Wurden die Zusagen eingehalten?
Wirft man nun einen Blick in die jüngste Fassung, hat sich beim Holz einiges getan. Generell soll das Heizen mit Biomasse, wie zum Beispiel Holz, im Neubau wieder erlaubt sein. Das ist zwar gut für zukünftige Werkstattplanungen, kann aber auch zu Fehlanreizen im Wohnungsneubau führen, wenn gleichzeitig auf hohe Dämmstandards verzichtet wird. Uneingeschränkt positiv ist der Wegfall zum verpflichtenden Einbau eines Pufferspeichers (zur Warmwasseraufbereitung) bei Biomasseheizanlagen zu bewerten. Der Brennstoffpassus, also der Abschnitt, der auch die energetische Holzresteverwertung in Betrieben einschränkt und sich damit direkt auf das energetische Konzept von etwa 75 Prozent aller Tischler- und Schreinerbetriebe auswirkt, wurde hingegen nicht verändert. Somit bleibt trotz aller bisherigen Zusagen im aktuellen Gesetzentwurf einer der größten Widersprüche zur ersten Durchführungsverordnung des BImSchG vorerst bestehen.

Nachdem nun Daniel Föst und auch Bundeskanzler Olaf Scholz auf die branchenspezifischen Probleme, die aus dem GEG-Entwurf resultieren, aufmerksam gemacht wurden, nutzte Tischler Schreiner Deutschland Ende August auch ein Bürgerforum der SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer, um eine persönliche Stellungnahme des Verbandes zum GEG zu überreichen. Scheer ist unter anderem Obfrau des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie, deren 34 Mitglieder ebenfalls angeschrieben wurden. Die Spitzenpolitik ist also bestens informiert, um einer der zentralen Zusagen aus dem Leitplankenpapier, nämlich der, Widersprüche zu anderen Gesetzen zu vermeiden, jetzt Taten folgen zu lassen.

Ansprechpartner

Arne Bretschneider
Abteilungsleiter Berufsbildung und Technik

Fachberatungs- und Informationsstelle*

T.   030 308823-30
F.   030 30882379-30
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*Die Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.