Ein GEG ohne Witz


In vielen Fällen gilt: Ein zweiter Blick lohnt sich. Das stimmt auch im Fall der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes, welches nach dem Willen der Bundesregierung ab dem kommenden Jahr gelten soll. So hatte eine erste Prüfung des Referentenentwurfs bereits inhaltliche Schwächen bei der Beurteilung des Gebäudehüllenpotenzials offenbart. Jetzt zeigt der genaue Blick ins Kleingedruckte, dass auch für das Tischler- und Schreinerhandwerk zwei Fallstricke lauern, die eine präzise Überarbeitung erfordern.

In der handwerklichen Produktion von Tischler- und Schreinerbetrieben entstehen Holzabschnitte, die von den Unternehmen energetisch weiterverwertet werden. © TSD/art-pix.com

100-prozentige Betroffenheit durch Beschränkungen bei den Brennstoffen
Der erste Punkt betrifft den geplanten Ausschluss von bestimmten Brennstoffen für neue Feuerungsanlagen. Bisher gilt, dass Holzproduktionsabschnitte, wie sie typischerweise in Tischler- und Schreinereien entstehen, in Feuerungsanlagen energetisch weiterverwertet werden dürfen. Darin inbegriffen sind gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz auch Holzwerkstoffe, wie beispielsweise Spanplatten, wenn die Nennwärmeleistung der Anlagen 30 Kilowatt oder mehr beträgt. Unabhängig von der bestehenden Rechtslage sollen im Gebäudeenergiegesetz bestimmte Holzwerkstoffe zukünftig ausgeschlossen werden. Damit überschreibt der Gesetzentwurf letztlich die Regelungen aus der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung ebendiese energetische Verwertung von den in der Produktion entstehenden Kuppelprodukten erlauben. "Das ist für das Tischler- und Schreinerhandwerk natürlich der Supergau", erklärt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner. "Zu verbieten, dass Holzabschnitte, da, wo sie entstehen, anschließend nicht mehr energetisch weiterverwertet werden und unsere Betriebe dadurch nach einem Heizungsneubau ihre Resilienz bei der Energienutzung verlieren, kann nicht im Interesse der Politik liegen." Daher verlange Tischler Schreiner Deutschland eine zügige Klar- und Richtigstellung.

Gegenwind gibt es auch aus anderen Bereichen der Holzbranche und teilweise gehen die Forderungen über das hinaus, was Tischler Schreiner Deutschland postuliert. So setzt die Innungsorganisation auf eine Kaskadennutzung des Holzes. Der wertvolle Naturwerkstoff darf demnach nicht sofort in den Ofen wandern, sondern muss erst sinnvoll genutzt werden. Totholz kann hingegen die Biomasse im Wald ergänzen oder in Holzwerkstoffen weiterverarbeitet werden, die wiederum ebenso wie Massivholz im Möbelbau verwendet werden. Denn erst nach einer Kaskadennutzung ist der Rohstoff Holz sinnvoll genutzt. Darüber hinaus gibt es weitere Aspekte, die in dem umfänglichen Gesetzentwurf noch ausgefeilt werden müssen. Die unglückliche Kopplung von Warmwasseraufbereitung und Heizung, deren Kombination längst nicht in allen Fällen sinnvoll ist, wäre so ein Beispiel, für eine notwendige Überarbeitung. "Festzuhalten bleibt, es gibt noch viel zu tun, vor allem beim Feinschliff", erklärt Paukner. Ob dies noch vor der Sommerpause gelingt, liege dabei auch an der Frage, ob man Inhalte möglicherweise einem sehr ambitionierten Zeitplan opfere.

Neuplanungen von Werkstätten auch betroffen
Ein weiterer Aspekt, der das Tischler- und Schreinerhandwerk aufhorchen lässt, betrifft vor allem den Wohnungsneubau, aber auch den Neubau von Werkstätten. Hier soll der Einbau von Biomasseheizungen künftig gänzlich verboten werden. "Was könnte sinnvoller sein", fragt Martin Paukner wie wahrscheinlich auch der Großteil der Tischler und Schreiner in Deutschland, "als eine energetische Verwertung von Holzresten in modernen Anlagen und an den Orten, wo diese Reste entstehen?" So liefere das Tischler- und Schreinerhandwerk mit seinen handwerklichen Produktionsstätten ein Konzept, das vor allem im Sinne der erwähnten Kaskadennutzung – von der Produktion bis hin zur energetischen Verwertung – vorbildlich sei. "Hier sehe ich nur eine Möglichkeit", wird daher auch Paukner deutlich: "Es braucht auf Basis der bestehenden Rechtslage eine klare Ausnahmeregelung für unsere Branche." Und genau dafür macht sich der Verbandsmanager stark – auf allen Ebenen.

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Abteilungsleiter Technik, Normung und Arbeitssicherheit

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*Die Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.