Die Decopaint-Richtlinie

Die europäische Decopaint-Richtlinie legt niedrigere Grenzwerte für den Anteil von Lösemitteln (VOC) in Farben und Lacken fest. In Deutschland wird die Richtlinie durch die Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung von VOC-Emissionen  (ChemVOCFarbV) umgesetzt. Diese sieht eine stufenweise Absenkung der Grenzwerte vor und wendet sich in erster Linie an die Hersteller der Lacke.


Möbellacke sind von der Richtlinie ausgenommen, Anstriche für Bauteile wie Fenster und Türen jedoch nicht. Tischler Schreiner Deutschland setzt sich insoweit für eine Entschärfung dieser Verordnung ein, als zumindest eine Renovierung von Bauteilen mit herkömmlichen Lösemittellacken erlaubt sein sollte. Anderenfalls kann keine einheitliche Oberfläche gewährleistet werden, die Ausführung der Renovierung würde leiden. Grundsätzlich bieten lösemittelhaltige Lacke ein breites Leistungsspektrum und liefern keine schlechtere Qualität als lösemittelreduzierte Lacke.