Die Meisterprüfung im Tischler- und Schreinerhandwerk
Das Gewerk der Tischler und Schreiner gehört laut Handwerksordnung zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Das heißt: Um einen eigenen Betrieb führen zu dürfen, muss zunächst die Meisterprüfung abgelegt werden. (Für Altgesellen und studierte Holzingenieure gibt es Ausnahmeregeln.) Grundlage ist die Meisterprüfungsverordnung.
Die Meisterausbildung vermittelt alle Qualifikationen, die zur Selbstständigkeit als Tischler oder Schreiner notwendig sind. Neben profunden Fähigkeiten in ihrem Fach müssen Meister über umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Damit werden sie in die Lage versetzt, einen Handwerksbetrieb erfolgreich führen zu können. Als Inhaber eines Betriebs führen Meister die berufsüblichen Arbeiten entweder selbst aus oder leiten ihre Mitarbeiter an. Meister können aber auch angestellt sein. Dann werden sie als Führungskräfte in Werkstätten oder Betriebsabteilungen eingesetzt. Dort sind sie für die Personal-, Betriebs- und Arbeitsorganisation sowie die betriebliche Ausbildung zuständig.
Die Ausbildung zum Tischler- oder Schreinermeister dauert ein bis zwei Jahre. Die entsprechenden Kurse werden bundesweit an Meisterschulen angeboten. Länge und Qualität sind unterschiedlich.
Erläuterungen zur Meisterprüfungsverordnung




