Der Rahmenlehrplan

Für den Unterricht in der Berufsschule hat die Kultusministerkonferenz der Länder einen Rahmenlehrplan entwickelt. Er ist auf die Ausbildungsverordnung abgestimmt. Die Länder haben die Möglichkeit, den Rahmenlehrplan zu übernehmen oder einen eigenen Lehrplan zu erarbeiten.


Die Rahmenlehrpläne bauen grundsätzlich auf dem Niveau eines Hauptschulabschlusses auf. Sie sind jedoch so offen gestaltet, dass sich die Inhalte an Vorbildung, Lernvermögen, kulturellen Hintergrund und betriebliche Erfahrung der Lehrlinge anpassen lassen.