Die Ausbildungsordnung „Tischler/Tischlerin“ ist die offizielle Grundlage für die Ausbildung. Sie ist vom Bundeswirtschaftministerium erlassen worden und hat damit verbindlichen Rechtscharakter. Das bedeutet, dass die Ausbildung zum Tischler oder Schreiner in Deutschland nur nach den Vorgaben dieser Verordnung durchgeführt werden darf. Sie regelt zum Beispiel, wann und in welcher Form die Prüfungen stattfinden. Die Ausbildungsordnung richtet sich an alle an der Berufsausbildung Beteiligten, insbesondere an den Ausbildenden, den Ausbilder, den Lehrling und die zuständige Handwerkskammer.
Bei Fragen zur Ausbildungsordnung können sich Innungsmitglieder an ihre zuständige Innung oder ihren Landesverband wenden.